"Mord ohne Leiche" erneut vor Gericht
Im Kern geht es um die Frage, ob im Auto geführte Selbstgespräche eines zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes als Indiz für den Mord an seiner Frau gelten können
Karlsruhe - Mit dem spektakulären "Mord ohne Leiche" befasst sich heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im Kern geht es um die Frage, ob im Auto geführte Selbstgespräche eines zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes als Indiz für den Mord an seiner Frau gelten können (Az.:2 StR 509/10).
Der Verurteilte hatte in von der Polizei abgehörten Selbstgesprächen gesagt, er habe die Frau "totgemacht". Neben anderen Hinweisen hatte das Landgericht Köln auch diese Äußerungen als Indiz für die Tat gewertet. Die Leiche der 2007 verschwundenen 33-Jährigen war nie gefunden worden.
Die Karlsruher Revisionsinstanz prüft nun, ob dieser "Lauschangriff mit technischen Mitteln" außerhalb einer Wohnung in einem Strafprozess verwertbar ist. Das Abhören von Wohnungen selbst ist laut Grundgesetz nicht erlaubt.
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