Mord im Krankenhaus: Ex-Pfleger erwartet Urteil

Im Prozess gegen einen geständigen Ex-Pfleger wegen Mordes an Patienten könnte am Donnerstag ein Urteil fallen. Der 38-Jährige soll kranken Menschen eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt haben.
von  dpa

Im Prozess gegen einen geständigen Ex-Pfleger wegen Mordes an Patienten könnte Donnerstag ein Urteil fallen. Der 38-Jährige soll kranken Menschen eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt haben.

Oldenburg - Am Landgericht im niedersächsischen Oldenburg muss er sich wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs verantworten - erst im Laufe des Verfahrens gab es Hinweise darauf, dass die Dimension des Falls deutlich größer sein könnte. Eine Sonderkommission der Polizei prüft sogar mehr als 200 Verdachtsfälle am Klinikum Delmenhorst und anderen früheren Arbeitsstätten des Mannes in Oldenburg, Wilhelmshaven und bei den Rettungssanitätern.

Gestanden hat der Mann im Prozess eine der größten Mordserien an einem Krankenhaus in Deutschland: 90 Patienten spritzte er nach eigenen Angaben am Klinikum Delmenhorst eine Überdosis des Medikaments. Bis zu 30 Menschen sollen zwischen 2003 und 2005 daran gestorben sein. Laut Anklage wollte er die Opfer wiederbeleben, um sich vor Kollegen als Retter aufspielen zu können. Dass die Richter eine lebenslange Haftstrafe verhängen, gilt als wahrscheinlich. Der Prozess begann im September 2014.

Lesen Sie hier: Urteil gegen "unterforderten" Ex-Pfleger erwartet

Die Polizei will in den nächsten Wochen acht Leichen exhumieren und auf Spuren des todbringenden Herzmedikaments untersuchen lassen. Für vier weitere Exhumierungen liegen bereits Genehmigungen vor. Die Ermittlungen werden voraussichtlich noch viele Monate in Anspruch nehmen. Am Ende könnte ein neuer Prozess gegen den Ex-Pfleger stehen.

Am Donnerstag wollte zunächst (9.00 Uhr) die Verteidigung ihr Plädoyer halten. Danach wollten sich die Richter beraten und möglichst noch am selben Tag das Urteil verkünden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Haftstrafe für den 38-Jährigen gefordert.

Es gibt aber auch Vorwürfe gegen die Behörden: Die Familien der Opfer werfen der Staatsanwaltschaft schwere Versäumnisse vor. Das Landgericht hatte den Mann 2008 wegen Mordversuchs an einem Patienten zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Schon damals gab es Hinweise darauf, dass deutlich mehr Taten auf sein Konto gehen könnten. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungspannen eingeräumt. Gegen zwei früher zuständige Mitarbeiter besteht der Verdacht der Strafvereitlung im Amt.

Der Ex-Krankenpfleger hat sich nach Ansicht der Verteidigung nur des Totschlags schuldig gemacht. Der Mann muss sich wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs am Landgericht im niedersächsischen Oldenburg verantworten.

Entgegen der Anklage geht die Verteidigerin nur von zwei Tötungsdelikten und dreifacher gefährlicher Körperverletzung aus. In einem Fall sei es unklar, ob der Patient an dem Herzmedikament oder wegen seines schlechten Gesundheitszustand gestorben sei, sagte Rechtsanwältin Ulrike Baumann. Im Zweifel spreche das für den Angeklagten. Ihr Mandant habe weder heimtückisch noch aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Deshalb liege Mord nicht vor.

Ein konkretes Strafmaß nannte Baumann nicht. Sie forderte aber, dass die siebeneinhalb Jahre Haft, zu denen das Landgericht den Ex-Pfleger 2008 wegen eines ähnlichen Falls verurteilt hatte, mit einbezogen werden müssten. Auch müssten die Richter berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren durch ihre schleppenden Ermittlungen unnötig verzögert habe: "Unterm Strich ist vier Jahre überhaupt nichts passiert." Der ernst wirkende Angeklagte äußerte sich nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für den Mann gefordert. Laut Anklage wollte er die Opfer wiederbeleben, um sich vor Kollegen als Retter aufspielen zu können. Christian Marbach, dessen Großvater unter den Opfern ist, erklärte, die Nebenkläger würden eine Verurteilung wegen Totschlags nicht akzeptieren und Revision einlegen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.