Mord an Joggerin: Lebenslange Haft für Lkw-Fahrer

Eine junge Frau joggt durch die Weinberge bei Freiburg, als sie auf ihren Mörder trifft. Der Mann, ein Fernfahrer, muss nun lebenslang hinter Gitter. Zudem droht ihm ein weiterer Prozess in Österreich. Auch dort soll er eine Frau getötet haben.
dpa |
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Der Verurteilte am Freitag im Sitzungssaal des Freiburger Landgerichtes.
Patrick Seeger/dpa Der Verurteilte am Freitag im Sitzungssaal des Freiburger Landgerichtes.

Freiburg - Nach dem Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen bei Freiburg ist ein Lastwagenfahrer aus Rumänien zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Der 40-Jährige habe sich des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, entschied das Landgericht Freiburg am Freitag. Er habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt. Der Mann hatte zum Prozessauftakt vor einem Monat ein Geständnis abgelegt. Die 27-jährige Frau war Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet worden. Sie war alleine joggen, als sie Opfer des Verbrechens wurde.

Hat er auch in Kufstein gemordet?

Neben dem Verbrechen in Endingen wird dem Mann auch der Mord an einer französischen Austauschstudentin im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich zur Last gelegt. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden. Den Mord in Österreich hat er Gerichtsangaben zufolge gegenüber einem psychiatrischen Gutachter eingeräumt.

Die jetzt vom Freiburger Landgericht verhängte Sicherungsverwahrung gilt unter Vorbehalt. Da es zu dem Mord in Kufstein noch keinen Prozess gegeben habe, müsse dieser abgewartet werden, um in einem dortigen Urteil definitiv über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden, erläuterte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack. Mit Sicherungsverwahrung ist eine Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

Das Motiv: Spontane Aggression

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen des Staatsanwaltes und der Nebenkläger. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer vor rund einer Woche von Totschlag gesprochen, ohne ein Strafmaß zu nennen. Zu seinem Motiv hatte der Angeklagte gesagt, er habe spontan aus einer Aggression heraus gehandelt. Eine geplante Tat sei es nicht gewesen, auch ein sexuelles Motiv habe er nicht gehabt. Zudem machte er in seinem Geständnis Erinnerungslücken geltend.

Für den Prozess in Österreich muss das Freiburger Urteil rechtskräftig sein, sagte Staatsanwalt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Das ist es noch nicht: Die am Freiburger Prozess Beteiligten haben bis nach Weihnachten Zeit, juristisch gegen das Urteil vorzugehen, sagte die Vorsitzende Richterin.

Der Mord in der rund 9.000 Einwohner zählenden Gemeinde Endingen bei Freiburg hatte Entsetzen ausgelöst und eine große Verunsicherung in der Bevölkerung ausgelöst. Auf die Spur des Fernfahrers kamen Ermittler über die Auswertung von Lkw-Mautdaten. Ein psychiatrischer Gutachter in dem Prozess hatte dem 40-Jährigen eine große Wiederholungsgefahr attestiert und sich, so wie Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

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