Modedroge «Spice» seit heute verboten

Berlin (dpa) - Die bei vielen Jugendlichen beliebte Modedroge «Spice» ist von heute an wegen erheblicher Gesundheitsrisiken in Deutschland verboten. Herstellung, Handel und Besitz werden per Eilverordnung unter Strafe gestellt.
von  Abendzeitung
Die als Kräutermischung verkaufte Modedroge «Spice» wird verboten.
Die als Kräutermischung verkaufte Modedroge «Spice» wird verboten. © dpa

Berlin (dpa) - Die bei vielen Jugendlichen beliebte Modedroge «Spice» ist von heute an wegen erheblicher Gesundheitsrisiken in Deutschland verboten. Herstellung, Handel und Besitz werden per Eilverordnung unter Strafe gestellt.

Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch in Berlin mit. Das bisher als Kräutermischung verkaufte «Spice» enthält synthetische Stoffe, die ähnlich wirken wie Cannabis, nur stärker und aggressiver.

«Spice ist nicht harmlos, es musste schnell aus dem Verkehr gezogen werden», erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) erläuterte: «Der Nachweis ist erbracht, dass die Hersteller dieser Kräutermischungen gezielt berauschende Stoffe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft ein klarer Etikettenschwindel ist.»

Wegen unterschiedlicher Konzentration sei jeder Konsum «höchst riskant», sagte Bätzing. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Nachfrage nun stark zurückgehen werde. Die Entwicklung werde kritisch verfolgt. Laut Betäubungsmittelgesetz drohen bei einem Verstoß gegen das Verbot bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Wer die Droge nur zum Eigenbedarf in geringer Menge besitzt, kann auch straffrei bleiben.

Nach wochenlanger Suche gelang es Forschern erst kürzlich, den Hauptwirkstoff von «Spice» zu identifizieren. Die Kräutermischung enthält eine Form des synthetischen Cannabinoids «CP-47,497» - ähnlich dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze. Auch die ebenfalls in der Droge enthaltene Substanz «JWH-018» wird durch die Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes verboten. Das Verbot gilt zunächst für ein Jahr und soll danach durch eine dauerhafte Regelung abgelöst werden. Zwei «Spice»-Mischungen wurden zudem als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft und somit im Endeffekt ebenso verboten.

Monatelang wurde «Spice» (englisch für Gewürz) als Mischung aus getrockneten Pflanzen auch an Minderjährige in Läden verkauft, in denen auch Wasserpfeifen und Hanfprodukte angeboten werden. Konsumenten berichteten von Halluzinationen, Empfindungsstörungen oder Euphorie. Experten hatten bereits vor den Untersuchungen des Stoffs vor Nebenwirkungen wie Angst, Übelkeit, Stimmungsschwankungen, Bewusstlosigkeit gewarnt.

In Presseberichten wurden Einzelhändler zitiert, die verschiedene Sorten für rund 10 Euro pro Gramm im Angebot haben. Als die Droge im November verstärkt in die Diskussion geriet, hatten die Behörden zunächst noch keine Anhaltspunkte über die Inhaltsstoffe.

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und die Bundesapothekerkammer begrüßten das «Spice»-Verbot. Szenekenner gehen davon aus, dass auch nach dem Schritt immer wieder neue Substanzen als Drogen auf den Markt kommen.

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