Mit schönen Grüßen vom Zoll: Was beim Geschenkekauf im Ausland zu beachten ist

Grundsätzlich gilt: Möglichst per Rechnung oder Lastschrift bezahlen - und nie per Vorkasse oder mit Kreditkarte.
Hubert Obermaier |
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Auf einem Smartphone in der Ebay-App werden negative Bewertungen eines Verkäufers angezeigt.
Auf einem Smartphone in der Ebay-App werden negative Bewertungen eines Verkäufers angezeigt. © Monika Skolimowska/dpa/Illustration

Günstige Angebote im Internet: Zum Fest bestellen viele Waren aus dem Ausland. Dabei gilt es, auf versteckte Kosten zu achten

Immer mehr Deutsche bestellen gerade in der Vorweihnachtszeit ihre Geschenke bei Onlinehändlern im Ausland, was zu bösen Überraschungen führen kann. Nämlich, wenn das Paket aus einem Nicht-EU-Land kommt. Dann ist der Zoll mit im Spiel. Es drohen Steuern und Zollgebühren und im schlimmsten Fall Ärger wegen Produktfälschung.

Achtung, Brexit!

Wann Zollabgaben fällig werden: Bei einem Warenwert bis zu 150 Euro werden keine Zölle erhoben, aber es muss eine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Dabei liegt der normale Satz bei 19 Prozent. Bei manchen Waren wie Tabak, Kaffee und Alkohol sind zusätzlich Verbrauchsteuern zu entrichten. Wenn der Wert der Waren auf über 150 Euro geschätzt wird, fallen zusätzlich noch Zollabgaben an.

Großbritannien zählt seit dem Brexit nicht mehr zur EU. Dazu gibt es ein Abkommen vom 24. Dezember 2020. Danach muss die Ware nicht verzollt werden, unterliegt aber der Einfuhrumsatzsteuer. Diese wird fällig ab einem Einkauf über 22 Euro.

Was Zölle sind: Zölle sind wie die Einfuhrumsatzsteuer Einfuhrabgaben, die auf importierte Waren erhoben werden. Diese werden von der EU festgelegt und gehen zum größten Teil auch in die Kasse der Union. Je nach Warenkategorie werden verschiedene Zollsätze erhoben. Die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer stehen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu.

Gebührenfalle Paketdienst

Ausnahmen: Private Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro sind zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei.

Beachten: Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.

Auslagenpauschale: Grundsätzlich muss für alle Sendungen aus einem Nicht-EU-Land eine Zollanmeldung abgegeben werden. Viele Paketdienste übernehmen das und berechnen eine Auslagenpauschale.

Schnäppchen plus Gebühr ist kein Schnäppchen

Manches vermeintliche Schnäppchen verliert seinen Glanz: Die Verbraucherzentrale Bayern hat einmal ausgerechnet, was die aktuelle Regelung beim Kauf einer preisgünstigen Handyhülle für sieben Euro bei einem Händler in China, den USA, aber auch in anderen Nicht-EU-Ländern bedeuten kann. Zu den sieben Euro kommen noch 1,33 Euro Einfuhrumsatzsteuer und oft die Servicepauschale des Paketinstituts hinzu. Am Ende hat sich der Preis mehr als verdoppelt: auf 14,33 Euro.

Gefälschte Waren: Insbesondere aus Fernost kommt häufig gefälschte Ware. Dadurch können Urheber- und Markenrechte verletzt werden. Dann kann es sein, dass man vom Zoll einbestellt wird und die Ware teuer auslösen muss. Und behalten darf man sie dann trotzdem nicht. Solche Waren werden von der Behörde vernichtet.

Gilt das Widerrufsrecht überall?

 Rechte der Käufer: Bei einem Kauf innerhalb der EU hat man unter anderem ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Gerade in diesem Punkt gebe es mit Händlern aus dem Ausland häufig Probleme, sagen Verbraucherschützer. Entweder gibt es keine Adresse, an die Verbraucher die Ware zurückschicken können, oder sie sollen die Kosten für den Rücktransport selbst übernehmen. Und das Geld werde in der Regel auch nicht zurückgezahlt.

Käufer hätten im Grunde diese Rechte auch im Ausland, diese durchzusetzen, sei aber sehr schwer. Was in solchen Fällen helfen kann: Einige Verkaufsplattformen bieten ihren Kunden einen Käuferschutz. So erstatten etwa Amazon, Ebay oder Paypal unter Umständen den Kaufpreis, falls es Probleme mit dem Verkäufer gibt.

Lange Lieferzeiten, wenig Käuferschutz

Worauf man achten sollte: Beim Online-Shopping sollte man zunächst immer genau schauen, wo die Ware herkommt, raten Verbraucherschützer. Ein erster Hinweis auf einen Shop im Ausland kann eine ungewöhnlich lange Lieferzeit sein. Zu erkennen ist das zudem am Impressum.

Außerdem müssen Plattformen wie Ebay darauf achten, dass Kunden erkennen können, wo der Händler seinen Sitz hat. Findet man keine entsprechenden Angaben, sollte man bei diesem Shop nichts bestellen.

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Wichtig: Verbraucher sollten sich immer auf den Seiten des Zolls rechtzeitig schlaumachen. Bevor man Ware aus dem Nicht-EU-Ausland bestellt, sollte man sich fragen: Ist es das Risiko wert, dass es länger dauert, unter Umständen durch Steuern und Gebühren teurer werden kann und man im Fall des Falles keine rechtliche Handhabe hat?

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