Millionen vergeudet: Hier wird Ihr Geld verschwendet!
Sie könnten komisch sein, wenn sie nicht so traurig wären: Die neuesten Fälle von öffentlicher Misswirtschaft, Schlamperei und Betrug, vorgestellt vom Bund der Steuerzahler
MÜNCHEN Professionelles Fensterputzen an öffentlichen Gebäuden ist teuer. Fensterputzen, wenn vor einer Glasfront insgesamt 1960 steinerne Lamellen angebracht werden, wird noch teurer – diese Erfahrung machte die Stadt Würzburg. Die Kosten für einmal Fensterputzen am „Kulturspeicher“: 400000 Euro.
Schlampen, verschwenden, betrügen – die Liste der neuesten Unsäglichkeiten auf Kosten der Allgemeinheit, die der Bund der Steuerzahler gestern veröffentlichte, kann sich sehen lassen. Rund fünf Prozent aller öffentlichen Ausgaben, schätzt der Bund, würden verplempert.
Im Freistaat führt immer noch die Landesbank die Liste der unsäglichsten Steuer-Pannen an. Rolf Baron von Hohenhau, der Präsident des bayerischen Steuerzahlerbundes, rechnet damit, dass der Freistaat bis 2015 noch weitere Milliardenlasten für die BayernLB schultern muss. Immerhin laufe noch eine Schadenersatzklage von Holocaust-Opfern über 76 Milliarden Dollar gegen die ungarische Tochter MKB. Auch sei die Bank mit rund 52 Millionen Dollar von der Pleite einer US-Kommune in Alabama betroffen.
Bei der BayernLB gaben sich Dilettantismus und Größenwahn die Hand – bei der Stadt Hauzenberg war’s die Spielsucht des Kassenleiters. Über zehn Jahre hinweg griff er ins Stadtsäckel, täuschte unter anderem Gewerbesteuerrückerstattungen vor. Gemerkt haben will es niemand. Eine Sonderprüfung ergab: Eine Kontrolle der Zahlungen fand kaum statt. Statt dessen wurden Blanko-Schecks und -Quittungen ausgestellt.
Besonders ärgerlich für Hohenhau: Jahr für Jahr präsentiert sein Verband Berichte über Steuerverschwendung – doch außer dem erwartbaren Empörungsritual in der Öffentlichkeit passiert nicht viel. Deswegen hat der Verband jetzt den Münchner Jura-Professor Bernd Schünemann damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Schünemann fordert: Anders als bisher sollte der Straftatbestand der „Haushaltsuntreue“ in einem Gesetz aufgeführt werden.
Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes, denen Ungereimtheiten auffallen, sollten zudem dazu verpflichtet werden, dies sofort den Rechnungshöfen mitzuteilen. Oft habe den Beteiligten früh klar sein müssen, dass irgendetwas nicht stimme – trotzdem habe es niemand für nötig gehalten, Alarm zu schlagen.
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