Menschenrechtsgericht entscheidet über Geschwisterliebe
Straßburg - Der heute 35-jährige Beschwerdeführer aus Leipzig hatte eine jahrelange Liebesbeziehung zu seiner heute 28-jährigen Schwester.
Er zeugte mit ihr vier Kinder. Zwei davon sind behindert. Beide lernten sich erst als Erwachsene kennen. Nach dem Inzestverbot des Strafgesetzbuches, das den Beischlaf zwischen Geschwistern und engen Verwandten verbietet, wurde der Mann 2004 zu mehr als 12 Monaten Haft verurteilt. In Straßburg klagte er über eine Verletzung des Privat- und Familienlebens.