Medienbericht: ADAC-Funktionäre in Doppelfunktion

Beim ADAC sind hochrangige Mandatsträger einem Medienbericht zufolge neben ihrem Ehrenamt auch geschäftlich für den Verein tätig geworden.
dpa |
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Beim ADAC sind hochrangige Mandatsträger einem Medienbericht zufolge neben ihrem Ehrenamt auch geschäftlich für den Verein tätig geworden. Wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ am Dienstag berichtete, ist der ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker, mit seiner Kanzlei zugleich ADAC-Vertragsanwalt.

Mainz/München – Er sei Ansprechpartner für ADAC-Mitglieder, falls es etwa zu Streit nach einem Unfall kommt. Auch drei regionale Funktionäre sind laut Bericht als Vertragsanwälte tätig. „Nach dem Kenntnisstand der Zentrale gibt es keinen einzigen Fall, in dem ein Rechtsanwalt aufgrund seines Ehrenamtes beim ADAC e.V. zum Vertragsanwalt ernannt worden ist“, teilte der ADAC dazu mit. „Alle Vorstände, Vorsitzenden, Präsidiumsmitglieder im ADAC, die Vertragsanwalt sind, waren lange vor ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Vertragsanwälte.“

Der Vorstand des Regionalclubs entscheide, wer Vertragsanwalt werde. „Ausschlaggebend ist dabei der regionale Bedarf zur Bestellung eines Vertragsanwalts und die Lage. Kein Mitglied soll einen übermäßig langen Anfahrtsweg zum nächsten Vertragsanwalt haben.“

 

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