Mann oder Frau zuerst im Steuer-Formular?

Mit einem falschen Eintrag in ein Formular für die gemeinsame Steuererklärung hat ein Hamburger Ehepaar Aufsehen erregt und eine kleine Debatte um mangelnde Gleichberechtigung bei der Steuersoftware angestoßen.
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Mit einem falschen Eintrag in ein Formular für die gemeinsame Steuererklärung hat ein Hamburger Ehepaar für Aufsehen gesorgt.
Frank Rumpenhorst/Illustration/dpa Mit einem falschen Eintrag in ein Formular für die gemeinsame Steuererklärung hat ein Hamburger Ehepaar für Aufsehen gesorgt.

Hamburg/München - Mit einem falschen Eintrag in ein Formular für die gemeinsame Steuererklärung hat ein Hamburger Ehepaar Aufsehen erregt und eine kleine Debatte um mangelnde Gleichberechtigung bei der Steuersoftware angestoßen.

Die Frau hatte sich nämlich kurzerhand als erste steuerpflichtige Person eingetragen und ihren Mann erst als zweites. "Da stand zwar "Ehemann", aber meine Frau hat sich da einfach eingetragen", sagte der Hamburger Fabian Scherschel der Deutschen Presse-Agentur dazu. Die kleine Abweichung hat am Ende dazu geführt, dass die Mitarbeiter des Finanzamtes Hamburg-Nord die Daten händisch umtragen mussten und so der Steuerbescheid für das Ehepaar länger auf sich warten ließ als üblich.

Der freie Journalisten Scherschel griff das Thema deshalb in seinem Internetblog unter dem Thema "Sexismus und Steuern" auf und forderte eine modernere Software oder Formulare ein, die die aktuellen Lebensgewohnheiten der Bürger besser abbilde. Warum soll nicht die Frau an erster Stelle stehen dürfen? Sein Betrag wurde auf Facebook und Twitter mehrfach geteilt und kommentiert. "Es hat mich extrem überrascht, welche Resonanz ich damit ausgelöst habe. Es spricht wohl vielen Leuten aus dem Herzen. Es scheint einfach viele Leute zu stören", so Scherschel weiter.

Das für die Software zuständige Landesamt für Steuern in Bayern verweist indes darauf, dass die bundesweit vorgegebene Reihenfolge in dem Vordruck zufällig und frei von einer geschlechtlichen Wertung ist. Sie sei stattdessen eine rein organisatorische Sicherheitsmaßnahme, um das "einkommensteuerliche Massenverfahren möglichst schnell und effizient" abwickeln zu können. Deshalb seien eindeutige Zuordnungen wichtig. Auch bei gleichgeschlechtlichen Ehepartnern müsse die einmal festgelegte Reihenfolge beibehalten werden.

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