Mann fährt eine Frau um - und lässt sie liegen

Braunschweig - Eine engagierte Tierschützerin hat ihren Einsatz im Landkreis Wolfenbüttel in Niedersachsen mit ihrem Leben bezahlt: Die 44-Jährige marschiert an einem Märzabend zusammen mit einem achtjährigen Mädel an einer Landstraße bei Cremlingen, die beiden wollen Kröten vor dem Überfahren retten. Es ist schon gegen 22 Uhr.
Am Straßenrand steht ein Warnschild wegen der Krötenwanderungen, zudem darf man ohnehin nur 50 Stundenkilometer auf dieser Strecke fahren, weil es dort immer wieder zu Unfällen kommt.
Die Frau bleibt mit dem Kopf nach unten im Graben liegen
Obwohl die beiden Tierschützerinnen Stirnlampen und Warnwesten tragen, übersieht ein Autofahrer (45) die Frau und fährt sie an. Er hat mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Die Frau wird durch den Zusammenstoß in den Straßengraben geschleudert. Das Kind erleidet einen Schock.
Das Tragische: Die Frau stirbt nicht an der Kollision mit dem Wagen, sie hätte mit schneller Hilfe gerettet werden können. Das sagt die Staatsanwaltschaft Braunschweig und beruft sich dabei auf die Ergebnisse der Obduktion.
Der 45-Jährige fährt erst noch zu seinen Bekannten weiter
Diesen zufolge kommt die Frau wegen Sauerstoffmangels ums Leben – sie liegt zu lange mit dem Kopf nach unten im Wasser des Grabens. Wenig später erliegt sie ihren Verletzungen im Krankenhaus.
Der Unfallfahrer muss sich seit gestern vor dem Gericht in Braunschweig wegen Mordes verantworten – wegen Unterlassens. Dass der 45-jährige Autofahrer den schweren Zusammenstoß bemerkte, davon ist die Staatsanwaltschaft von Anfang an überzeugt. Er hilft der Verletzten aber nicht, sondern fährt zu seinen Bekannten weiter. Erst dann alarmiert er die Rettungskräfte. Zu spät.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, aus Angst, seinen Führerschein wegen Alkoholeinfluss zu verlieren, vom Unfallort geflüchtet zu sein. Hätte er geholfen, könnte die Frau noch am Leben sein – daher legt ihm die Anklage Mord zur Last. Schon in der Untersuchungshaft hat der Mann zugegeben, in jener Nacht Alkohol getrunken und die Frau angefahren zu haben. Er habe das Opfer aber nicht finden können, sagte er gestern aus. Dann sei er weggefahren, um Hilfe zu holen. Die Anklage glaubt ihm das nicht.
Bei einer Verurteilung droht dem Fahrer eine lebenslange Haftstrafe. Es sind fünf Prozesstage angesetzt. Das Urteil soll am 4. September fallen.