"Mangelhafter" Mops: Ronjas Herrchen bekommen ihr Geld zurück

Ingolstadt - Es ist ein Teilsieg - für seinen todkranken Mops Ronja hat ein Ehepaar immerhin die Erstattung der Hälfte des Kaufpreises erstritten. Die Hundebesitzer erhalten 700 Euro von der Züchterin zurück. Wegen eines Gendefektes sei das inzwischen fünfjährige Tier "tatsächlich mangelhaft"; und deswegen sei ein Kaufpreisabschlag gerechtfertigt, begründete das Landgericht Ingolstadt sein am Mittwoch verkündetes Urteil.
Auf den zig Tausend Euro hohen Behandlungskosten für den an Gehirnentzündung erkrankten Mops bleibt das Ehepaar Jürgen und Marlies Pflaum aus dem fränkischen Ostheim vor der Rhön allerdings sitzen. Diesen Teil der Schadenersatzklage wies das Gericht ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ronja bekommt in Folge der Pug Dog Encephalitis (PDE) genannten Krankheit seit ihrem zweiten Lebensjahr epileptische Anfälle. Sie ist auf einem Auge blind und läuft schlecht. In den Augen seiner Besitzer ist der Hund ein Pflegefall. Die kinderlosen Eheleute sind der Überzeugung, dass die Erkrankung ihres Lieblings auf züchterisches Fehlverhalten zurückgeht.
Bisherige Ausgaben für Ronja: 15.000 Euro
Für Tierarztkosten und Artzney haben die Pflaums nach eigener Aussage mittlerweile an die 15.000 Euro ausgegeben. Mit dem Prozess wollte das Ehepaar 75 Prozent des Kaufpreises in Höhe von 1400 Euro, also 1050 Euro - und knapp 5500 Euro für Tierarztkosten zurückhaben.
Das Gericht unterschied in seinem Urteil aber zwischen der Kaufpreisminderung und den krankheitsbedingt angefallenen Tierarztkosten. Was den Kaufpreis betrifft, gestand der Vorsitzende Richter Stefan Schwab der gewerblichen Züchterin keinen Gewährleistungsausschluss zu, wie er bei Hundeverkäufen unter Privatleuten üblich ist. Deshalb bekommen Frauchen und Herrchen den halben Preis zurück.
Anders verhält es sich nach Überzeugung des Gerichts mit den Tierarztkosten. Bei diesem Teil der Klage sei der Züchterin kein Verschulden anzulasten. "Die Züchterin hatte keine Kenntnis und musste auch keine Kenntnis vom Gendefekt haben", urteilte das Gericht. Das zu frühe und zu häufige Decken von Ronjas Mutter habe darauf keinen Einfluss gehabt.
Bei der Übergabe des zwei Monate alten Mopses an das Ehepaar sei im Übrigen noch keine Krankheit erkennbar gewesen. "Weder die Eltern noch die Geschwister hatten eine solche Krankheit", heißt es in der Urteilsbegründung.