Maden und Mäuse, Schimmel und Schmutz

Foodwatch deckt auf: So schlecht werden Bayerns Verbraucher über Hygiene-Mängel zum Beispiel in Großbäckereien informiert.
München Die Ankündigung des neuen Verbraucherinformationsgesetzes war vollmundig. Vor einem Jahr sagte die damalige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU): „Ich möchte die Verbraucher ermuntern, die verbesserten Informationsrechte aktiv zu nutzen.“ Zwölf Monate später ist davon nichts mehr übrig. Das ergab ein Test von Foodwatch in drei Bundesländern.
In Bayern hat die Verbraucherschutzorganisation beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen nach Beanstandungen in Großbäckereien in den letzten Jahren gefragt. Eine umfassende Information hätte es nur gegen die Zahlung von 10000 Euro gegeben. Einzelne Ergebnisse gab es kostenlos – aber erst nach sieben Monaten.
Eigentlich war das Gesetz nach seiner Novellierung im Jahr 2012 (nach dem Dioxin-Skandal) dafür gedacht, dass sich Verbraucher unkompliziert bei Behörden über Ergebnisse und Beanstandungen bei den Lebensmittelkontrollen informieren können. In Bayern wurde dafür im Jahr 2008 sogar ein eigenes Spezialprojekt eingerichtet, das Großbäckereien untersucht. Dabei wurden, so Foodwatch „teilweise gravierende Mängel festgestellt“. Die Ergebnisse blieben meist unter Verschluss, Verbraucher erfuhren meist Unternehmens-Namen und Beanstandungen nicht.
Auch die Foodwatchtester bissen bei der bayerischen Behörde auf Granit – obwohl sie ihre Anfrage mit mehr Nachdruck als ein Normalbürger vorbringen konnten. Auf die Frage, wo Schädlingsbefall, Schmutz und Schimmel festgestellt wurden, erhielten sie bei der LGL die Auskunft, es gebe keine separate Auswertung. Man können nur die kompletten Kontrollberichte herausgeben – für 10000 Euro. Foodwatch schränkte nun die Anfrage auf sieben Betriebe ein – und erhielt von sechs Betrieben die erwünschten Auskünfte. Das Unternehmen „Der Beck“ hatte die Veröffentlichung gerichtlich untersagen lassen.
Auf AZ–Anfrage bestätigte die LGL-Sprecherin d, Claudia Schuller, dass tatsächlich eine Gebühr von 10000 Euro für das Gesamtergebnis verlangt worden sei. Dies sei mit dem hohen Verwaltungsaufwand zu erklären. Richtig sei auch, dass die Bearbeitung der eingeschränkten Foodwatch-Anfrage sieben Monate gedauert hätte. Dies hätte so lange gedauert, weil erst das O. K. der angefragten Firmen hätte eingeholt werden müssen. Einzelfragen von Verbrauchern seien in der Regel kostenfrei und würden im Normalfall innerhalb eines Monates erledigt. Von der Großbäckerei „Der Beck“ war gar keine Stellungnahme zu erhalten.
Das sind laut Foodwatch die Ergebnisse der Prüfungen: Geringfügige Beanstandungen gab es bei der Hofpfisterei, dem Fluglinienlieferanten LSG und der Bäckerei Schedel. Bei Ihle fanden die Prüfer 2008 „gravierende Mängel“ wie Mäusekot auf einem Tisch in der Teigproduktion, tote Schaben sowie Schmutz und Spuren von Mäusen, Motten und Schaben. Ähnlich bei Bachmaier. In keinem der beanstandeten Fälle waren die Verbraucher über die Zustände informiert worden. Das Fazit von Anne Markwardt von Foodwatch: „Für den Otto-Normal-Verbraucher ist das Verbraucherinformationsgesetz nutzlos. Eine Auskunft bei bayerischen Behörden kostet viel Zeit und Nerven – welcher Bürger wird dann ernsthaft sein Recht auf Information wahrnehmen?“