Lufthansa drohen Klagen

Wegen der Streikfolgen rechnen Experten mit Entschädigungsforderungen der Fluggäste. Erst ab Freitag läuft der Flugverkehr wieder normal. Im Tarifstreit gibt es Hoffnung auf Einigung.
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FRANKFURT/M. - Wegen der Streikfolgen rechnen Experten mit Entschädigungsforderungen der Fluggäste. Erst ab Freitag läuft der Flugverkehr wieder normal. Im Tarifstreit gibt es Hoffnung auf Einigung.

Sie sprechen schon wieder miteinander. Aber noch zögerlich: „Es haben erste Kontakte auf Arbeitsebene stattgefunden“, hieß es gestern bei der Lufthansa. Nachdem der große Streik bei der Airline ausgesetzt ist, steigen die Hoffnungen, dass sich Piloten und Fluggesellschaft im Tarifstreit nun einigen.

Bis 8. März haben die Tarifparteien dazu Zeit. Solange ist der Streik ausgesetzt. Offen war gestern aber noch, wann sich Piloten und Airline-Vertreter wieder an einen Tisch setzen. Verkehrsminister Peter Ramsauer gab ihnen jedenfalls vorsichtshalber schon mal mit auf den Weg: Er wünsche sich, „dass es zu einer Einigung kommt und kein Flugzeug mehr am Boden bleibt“.

Denn das ist immer noch der Fall – auch wenn gar nicht gestreikt wird. In München fielen gestern noch 40 Prozent der Flüge aus. Der Notflugplan wurde lediglich um einige Maschinen ergänzt. Bis Donnerstag sollen die Flüge aber täglich mehr werden. „Ab Freitag erreichen wir wieder 100 Prozent“, so Airline-Sprecherin Bettina Rittberger zur AZ.

Bis dahin freilich müssen tausende Passagiere wegen der Annullierungen auf ihren Flug verzichten. Verbraucherschützer rechnen daher damit, dass etliche Fluggäste die Lufthansa auf Entschädigung verklagen werden. Der Grund: Fällt ein Flug aus, kann man sich nicht nur den Ticketpreis erstatten oder sich mit einem Ersatzflug ans Ziel bringen lassen. Eine EU-Verordnung sieht auch vor: Bei Annullierungen muss die Airline zusätzlich Entschädigung zahlen: Bei Flügen bis 1500 Kilometer sind es 250 Euro, zwischen 1500 und 3500 Euro gibt’s 400 Euro, bei längeren Flügen 600 Euro.

Der Haken: Das gilt laut Verordnung nicht, wenn die Annullierung „auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht hätten vermeiden lassen“. Laut Lufthansa-Sprecherin Rittberger trifft das auf Streik zu. Verbraucherschützer sehen das anders.

Die Lufthansa habe es selbst in der Hand, den Konflikt mit den Piloten beizulegen, heißt es bei der Stiftung Warentest. Der Streik wäre also vermeidbar gewesen – zumindest aber vorhersehbar. Ähnlich die Verbraucherzentrale Bayern: „Die Piloten gehören zur Lufthansa“, sagt Rechtsexpertin Petra von Rhein. Anders als bei Fluglotsen liege es hier bei der Airline, Gegenmaßnahmen zu treffen. Von Rhein rechnet damit, dass es zu Klagen gegen Lufthansa kommt. Auch Michael Sittig, Jurist bei Stiftung Warentest geht davon aus, „dass es Rechtsstreitigkeiten geben wird“.

Fällt dann eine höchstrichterliche Entscheidung für Entschädigungen, haben auch andere Fluggäste Anspruch darauf. „Das verjährt erst nach drei Jahren“, sagt Petra von Rhein. Ihr Rat: Sich von der Lufthansa den Flugausfall und den Grund dafür schriftlich bestätigen lassen. „Damit kann man später seinen Anspruch geltend machen.“ aja

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