"Loverboy" zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt

Wegen Zwangsprostitution und ausbeuterischer Zuhälterei hat das Düsseldorfer Landgericht einen sogenannten "Loverboy" zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 35-Jährige aus Langenfeld muss außerdem 14.000 Euro an eine junge Frau zahlen, entschied das Gericht am Dienstag. Er hatte die damalige Berufsschülerin aus Regensburg zur Prostitution gezwungen. In die Strafe floss eine ältere Verurteilung wegen Körperverletzung ein.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Aufschrift "Landgericht Düsseldorf" steht am Gebäude des Landgerichts.
Die Aufschrift "Landgericht Düsseldorf" steht am Gebäude des Landgerichts. © Martin Gerten/dpa
Düsseldorf/Regensburg

Der 35-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts vor sechs Jahren die damals 18-Jährige über Instagram kennengelernt und als "Loverboy" in die Prostitution gelockt. Die inzwischen 23-Jährige konnte im Juli 2019 nach monatelangem Martyrium fliehen und zeigte ihren Peiniger an.

Laut Anklage hatte die Frau innerhalb von zehn Monaten über 84.000 Euro "anschaffen" und ganz überwiegend an ihren Zuhälter abgeben müssen. Von dem Geld soll der Vater von fünf Kindern und Sozialhilfeempfänger einen VW-Touran gekauft haben.

Als "Loverboy-Masche" bezeichnen es Ermittler, wenn Frauen von Männern die große Liebe vorgespielt wird - um sie in ein emotionales Abhängigkeitsverhältnis zu bringen. Der 35-Jährige soll allerdings auch Gewalt angetan und damit gedroht haben, die Mutter der Berufsschülerin umzubringen, wenn sie den Freiern nicht jeden Wunsch erfüllt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.