Loveparade-Katastrophe: Erster Prozess ist entschieden

Im Prozess um eine Entschädigung für einen Feuerwehrmann nach seinem Einsatz beim Loveparade-Unglück ist das Landgericht Duisburg zu einer Entscheidung gekommen.
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Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.

Duisburg - Es ist das erste Verfahren zu der Tragödie im Juli 2010. Bei der öffentlichen Verhandlung in dem Zivilprozess Anfang September hatte die Kammer bereits erklärt, dass sie keinen Anspruch auf Entschädigung erkennen kann. Bei dem Fall des 53 Jahre alten Feuerwehrmannes gehe es "um ein typisches Berufsrisiko". Zudem zähle er nicht zu den unmittelbar Geschädigten.

 

Tödliches Gedränge: 21 Tote, 500 Verletzte

 

Der Helfer fordert 90 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter. Nach eigenen Worten erlitt er eine posttraumatische Belastungsstörung, als er zum Unglücksort geschickt wurde. Bei dem Technofestival hatte sich an einer Rampe ein tödliches Gedränge gebildet, 21 Menschen starben und mehr als 500 Besucher wurden verletzt.

 

Feuerwehrmann fühlte sich "wie im Krieg"

 

Sein Einsatz in Duisburg sei "wie im Krieg" gewesen, hatte der Feuerwehrmann erzählt. Es sei kein Berufsrisiko, sondern ein Grauen, das er auf der Technoveranstaltung erleben musste. Wegen der Traumatisierung könne er nicht mehr arbeiten, bis heute kämpfe er mit psychischen Problemen.

Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind sieben weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Von zunächst zehn Anträgen auf Prozesskostenhilfe wurden bereits vier abgelehnt, da die Richter keine Chancen auf einen Erfolg erkennen konnten.

Der Fall des Feuerwehrmanns war das erste zivilrechtliche Verfahren, das vor einer Kammer öffentlich verhandelt wurde. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung prüft das Landgericht noch, ob es die Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters zulässt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

 

Kein Schmerzensgeld

 

Der Feuerwehrmann sei von dem Geschehen am 24. Juli 2010 zudem nicht unmittelbar betroffen gewesen, urteilte die 8. Zivilkammer. Beobachter könnten in der Regel kein Schmerzensgeld beanspruchen, auch wenn sie sichtbar schwer erkrankt seien.

Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung steht noch die Entscheidung des Landgerichts aus, ob es die Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zulässt und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Beschuldigt sind zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters.

Einem Feuerwehrmann steht nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg vor mehr als fünf Jahren keine Entschädigung zu. Das Landgericht Duisburg erklärte, es zähle zu seinem Berufsrisiko, seelisch belastenden Situationen ausgesetzt zu sein.

 

Widerspruch gegen Entscheidung des Gerichts

 

Der 53 Jahre alte Helfer erlitt nach eigenen Worten bei dem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung. Er wollte 90 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten. Neben dem Antrag des Feuerwehrmanns sind weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig.

"Ich kann das so nicht akzeptieren", sagte Ralf S. nach der Verhandlung. "Ich fühle mich von der Juristerei an der Nase herum geführt." Er sei zur Feuerwehr gegangen, um Menschen zu helfen und nicht, um in den Krieg zu ziehen. So habe sich sein Einsatz bei der Loveparade angefühlt. Seine Anwältin kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.

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