Lovemobil-Eigner muss keine Vergnügungssteuer zahlen
Lüneburg /Soltau - Die Prostituierte als Mieterinnen dagegen könnten von der Stadt zu der Abgabe aufgefordert werden.
Sie seien die eigentlichen Besitzerinnen im rechtlichen Sinne, urteilte das Gericht am Montag in Lüneburg. (Az. 9 LB 51/12). Damit müsste die Stadt das Geld dort eintreiben. Der Eigentümer von fünf sogenannten Lovemobilen hatte in zweiter Instanz gegen die Stadt Soltau geklagt. Der Ort verlangte für die Fahrzeuge eine Abgabe von fünf Euro pro Tag. Damit sollte unter anderem diese Form der Prostitution eingedämmt werden.