"Legal Highs"-Urteil: BGH setzt niedrige Grenzwerte fest
Wie Spaßprodukte sehen die bunten Verpackungen der Legal Highs aus. Doch die Drogen sind gefährlich. Vom BGH kam nun ein Urteil, das vor allem für die Strafverfolgung von Dealern wichtig ist.
Karlsruhe - Sie sehen harmlos aus - und doch hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil die Gefährlichkeit der Kunstdrogen namens Legal Highs unterstrichen. Das Gericht legt darin Grenzwerte für künstliche Haschischstoffe fest. Für zwei Wirkstoffe fallen diese sehr niedrig aus, was für ihre Gefährlichkeit spricht. (Az.: 1 StR 302/13)
Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte am Mittwoch in Karlsruhe: "Das Wichtige, das man aus diesem Urteil mitnehmen kann ist, dass diese Stoffe gefährlich sind." Es sei wichtig, dass die Menschen das begriffen.
Die jetzt festgelegten Grenzwerte betreffen die Menge des Cannabis-Wirkstoffs, der in einer Drogenmischung enthalten ist. Sie sind vor allem maßgeblich für die Strafverfolgung von Dealern, da diese die dafür erforderlichen größeren Drogenmengen besitzen. Bei der Überschreitung der Grenzwerte drohen Händlern dann Haftstrafen von mindestens einem Jahr.
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Im konkreten Fall hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut (Bayern) auf, vor allem, weil er die Grenzwerte für die gefundenen Stoffe anders festsetzte. Das Landgericht hatte 2013 einen Händler zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte Kräutermischungen mit künstlichen Cannabinoiden über das Internet verkauft und soll damit mehrere 10 000 Euro Gewinn gemacht haben.
Die Landshuter Richter hatten den Angeklagten wegen Einfuhr und Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und acht Monate gefordert. Sowohl Anklage als auch Verteidigung waren in Revision gegangen. Nach dem BGH-Urteil blieb offen, ob die Neuauflage des Prozesses für den Angeklagten eine härtere oder mildere Bestrafung zur Folge hat. Der BGH will vor allem eine Überprüfung der Strafe.
Legal Highs sind als Kräutermischungen, Badesalz oder Lufterfrischer getarnte Drogen, die von Experten wegen ihrer unberechenbaren Wirkweise als sehr gefährlich eingeschätzt werden. Anders als der Name nahelegt, enthalten Legal Highs häufig verbotene Drogenstoffe wie künstliches Haschisch. Die jeweiligen Drogensubstanzen werden in der Regel ausgetauscht, sobald sie gesetzlich verboten sind. So betreffen die BGH-Festlegungen Substanzen, die derzeit eher selten gehandelt werden.
Der Vorsitzende BGH-Richter Rolf Raum sprach von Schwierigkeiten bei der Festlegung der Werte: "Man hat wenig praktische Erfahrung mit diesen Betäubungsmitteln." Der BGH hatte sich zur Meinungsbildung im Dezember mehrere Stunden lang bei zwei Sachverständigen über die Wirkungen der Drogen informiert. Die Rauschmittel werden demnach mit Panikattacken, Wahnvorstellungen und Krämpfen in Verbindung gebracht - und auch mit mehreren Todesfällen pro Jahr.