Lebensmittel-Tricks: So werden Verbraucher getäuscht

Was für eine Finte: „Regionaler Orangensaft“, Alkohol im Shrimps-Cocktail, Pralinen mit doppelten Böden. Sehen Sie hier die dreistesten Verbraucher-Täuschungen.
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Ein Festessen – aber die Kinder dürfen nicht mitessen, der Krabben-Cocktail enthält Alkohol.
Verbraucherzentrale Hessen 4 Ein Festessen – aber die Kinder dürfen nicht mitessen, der Krabben-Cocktail enthält Alkohol.
Nur zwei Prozent Gänseleber stecken in dieser Gänseleber-Paté aus Schweinefleisch.
Verbraucherzentrale Hessen 4 Nur zwei Prozent Gänseleber stecken in dieser Gänseleber-Paté aus Schweinefleisch.
Erdbeeren sucht man bei diesem Erdbeer-Drink vergeblich.
Verbraucherzentrale Hessen 4 Erdbeeren sucht man bei diesem Erdbeer-Drink vergeblich.
Sollten diese Kalbswiener nicht eher Schweinswiener heißen? Sie enthalten gerade mal 16% Kalbsfleisch, aber 47% Schweinefleisch.
Verbraucherzentrale Hessen 4 Sollten diese Kalbswiener nicht eher Schweinswiener heißen? Sie enthalten gerade mal 16% Kalbsfleisch, aber 47% Schweinefleisch.

Was für eine Finte: „Regionaler Orangensaft“, Alkohol im Shrimps-Cocktail, Pralinen mit doppelten Böden. Sehen Sie hier die dreistesten Verbraucher-Täuschungen.

München - Schwein statt Lamm, Kuh statt Schaf, Industrie statt Heimat. Bei der Lebensmittelindustrie wird getrickst ohne Ende. Die Verbraucherzentrale Hessen hat eine Top-Ten-Liste der Tricks und Täuschungen vorgestellt, die den arglosen Lebensmittel-Konsumenten staunen lässt.

Da gibt es „regionalen Orangensaft“ unter dem Label „Unser Norden“ (wo definitiv keine Orangen wachsen). Da gibt es sündteure Gänseleber-Paté mit exakt 2 Prozent Gänseleber-Anteil. Da gibt es einen Shrimps-Cocktail, der „für Kinder nicht geeignet“ ist – er enthält Alkohol. Diese und andere wichtige Informationen erfährt der Käufer nur, wenn er das Kleingedruckte auf der Rückseite der Verpackung entziffert: „Vergessen Sie die verlockende Vorderseite,“ sagte Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen: Auf der Rückseite stehen die wichtigen Fakten.

1. Produktnamen sind Schall und Rauch:

Vorne steht „Crispy Chicken“, hinten auf der „Verkehrsbezeichnung“ (siehe unten) steht „Hähnchenbrustfleich zusammengefügt, paniert.“ Jedes Wort ist wichtig: „Frischkäse mit Ziegenmilch“ ist nicht „Frischkäse aus Ziegenmilch“.

2. Muh statt Mäh:

Wildpastete, Lamm-Salami, Geflügelwiener, all das kann sehr wohl hauptsächlich Schweinefleisch enthalten – steht dann auf dem Zutatenverzeichnis. Wieder kritisiert die Verbraucherzentrale Tricks bei Tierarten-Kennzeichnung.

3. Achtung Serviervorschlag:

Auf dem Schmuckfoto vorne sind eventuell Zutaten zu sehen, die nicht in der Verpackung stecken.

4. Na denn Prost!

Verbraucherschützer fanden Spuren von Alkohol in Lebensmitteln, wo man sie nicht erwartet hätte: in Erdbeermarmelade, Salatdressing, Shrimp-Cocktail. Das ist gefährlich für Kinder und für trockene Alkoholkranke.

5. Ferne Heimat:

Wie groß eine Region ist, entscheidet der Hersteller. Heimat ist ein Werbebegriff. Im Fall von Orangensaft „Unser Norden“ ist Regionalität eine Mogelpackung.

6 Geschmackssache?

Die Verbraucher mögen keine Geschmacksverstärker, keine Konservierungsstoffe. Es gibt aber Ersatzutaten, die den Geschmack verstärken. Dennoch steht „ohne Zusatz von Geschmacksverstärker“ auf der Vorderseite. Perfide trickst die Lebensmittelindustrie mit dem Label „zuckerfrei“. Denn das bedeutet, dass kein Haushaltszucker (Saccharose) enthalten ist. Andere Zuckerarten, die in größeren Mengen genossen nicht minder schädlich sind, müssen nicht deklariert werden: Glucose, Fructose, Dextrose oder Maltose etwa. Vorsicht gilt auch bei Zuckerersatzstoffen.

7. Frei von Sinn:

Gerne werben Hersteller mit einer „Extra-Portion Milch“, mit „vielen Vitaminen“ oder „frei von Fett“. Das sind oft hohle Phrasen.

8. Kleine Ausnahmen:

Auf kleinen Verpackungen fehlt oft die Zutatenliste, oder sie ist unleserlich. Die Hersteller nutzen Ausnahmereglungen. Die Verbraucherzentrale fordert, diese abzuschaffen: „Wir wollen wissen, was drin ist.“ 9. Von Pappe – vor allem bei Pralinen monieren Verbraucherschützer „unverhältnismäßig viel Luft, doppelte Böden und übergroße Umkartons“.

10. Lose Sprüche: Ausgenommen von Kennzeichnungspflicht sind vielmals unverpackte Waren. Gerade beim Bäcker oder Metzger sollen sich Konsumente genau erkundigen, woher die Ware kommt.

 

 

 

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