Lebenslange Haft für Mord in Obdachlosenunterkunft

Er tritt ihre Zimmertür ein und fügt ihr mehr als 50 Verletzungen zu: So spielte sich eine Tat nach Sicht des Ulmer Landgerichts ab. Die Frau überlebte den Angriff nicht.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Landgericht Ulm verurteilte den 25-jährigen Angeklagten wegen Mordes.
Das Landgericht Ulm verurteilte den 25-jährigen Angeklagten wegen Mordes. © Katharina Schroeder/dpa
Ulm

Das Landgericht Ulm hat einen 25-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen September eine 57 Jahre alte Frau in einer Göppinger Obdachlosenunterkunft getötet hat. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, der sich die Nebenklagevertretung in großen Teilen angeschlossen hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Viele Fragen bleiben offen

Das genaue Motiv der Tat blieb unklar. Das Gericht ging davon aus, dass der Marokkaner, der selbst nicht in der Einrichtung lebte, in der Obdachlosenunterkunft auf der Suche nach einem Mann war. Im Obergeschoss habe er versucht, in drei Zimmer einzudringen. Eines sei leer gewesen, ein anderes habe sich nicht öffnen lassen, die dritte Tür habe nachgegeben. In diesem Zimmer habe die 57-Jährige gesessen. Eine Beziehung zwischen dem 25-Jährigen und der Frau gab es den Angaben zufolge nicht.

Nach Ansicht der Kammer wollte der 25-Jährige von der Frau wissen, wo der Mann war, den er suchte. Das habe die Frau nicht gewusst. Mehr als 50 Mal habe der Mann sie nach Ansicht des Gerichts mit einem unbekannten Gegenstand attackiert und mit einem Messer auf sie eingestochen. "Wer so gegen den Hals vorgeht, der will töten", sagte der Vorsitzende Richter. 

Als Mordmerkmale kommen ihm zufolge niedrige Beweggründe oder Verdeckungsabsicht infrage. Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit habe es nicht gegeben, sagte der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.