Lebenslange Haft für Briefkasten-Bomber

Der Sprengstoffanschlag war ein Rachefeldzug, der tödlich hätte ausgehen können, begründet die Richterin das Urteil gegen den so genannten Briefkasten-Bomber. Der 34-Jährige muss lebenslänglich hinter Gitter.
von  Abendzeitung
Der Briefkasten-Bomber Peter J.
Der Briefkasten-Bomber Peter J. © dpa

BERLIN - Der Sprengstoffanschlag war ein Rachefeldzug, der tödlich hätte ausgehen können, begründet die Richterin das Urteil gegen den so genannten Briefkasten-Bomber. Der 34-Jährige muss lebenslänglich hinter Gitter.

Wegen versuchten Mordes muss der sogenannte Berliner Briefkasten-Bomber lebenslang in Haft. Das entschied das Landgericht am Freitag. Der 34-Jährige hatte mit einem selbst gebauten Sprengsatz, der in einem Brief versteckt war, seine Nichte Charlyn schwer verletzt. Der rechte Arm der damals Zwölfjährigen wurde bei dem Anschlag im November 2008 zerfetzt, konnte aber mit mehreren Operationen gerettet werden. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Laut Urteil wollte der Mann aus Hass gegen Charlyns Eltern Selbstjustiz üben. «Es war ein Rachefeldzug», sagte Richterin Angelika Dietrich. Der «Briefkasten-Bomber» habe billigend in Kauf genommen, dass Menschen durch den Sprengsatz sterben könnten. «Es kommt einem Wunder gleich, dass Charlyn nicht zu Tode kam.»

Eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes ist relativ selten. «Die Tat hat den Rechtsfrieden nachhaltig erschüttert. Es ist ein außerordentlich schwerer Mordversuch», begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine mildere Strafe sei deshalb nicht in Betracht gekommen.

Eine zutiefst menschenverachtende Tat

Die Bombe war als Weihnachtsbrief getarnt. Charlyn war getroffen worden, als sie nach der Schule den Familien-Briefkasten öffnen wollte. «Die Tat ist zutiefst menschenverachtend und außerordentlich heimtückisch», urteilte das Gericht. Zur Urteilsverkündung waren das Mädchen und seine Eltern nicht gekommen.

Das Gericht bescheinigte dem «Briefkasten-Bomber» zwar eine Persönlichkeitsstörung, stufte ihn aber als voll schuldfähig ein. «Er ging außerordentlich überlegt und zielgerichtet vor.» Er sei ein Außenseiter gewesen und habe seine Schwester und deren Mann für einen Einbruch in seine Wohnung verantwortlich gemacht. Die beiden seien für ihn «Hassobjekte» gewesen, die abgestraft werden sollten. «Seine Egozentrik und Selbstgerechtigkeit lebte er an anderen Menschen aus», sagte Richterin Dietrich.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen nur eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung beantragt. Die Anwälte des Verurteilten kündigten Revision gegen das Urteil an.

Er habe seine Nichte nicht treffen wollen, hatte der 34-Jährige in dem Prozess gesagt. Es tue ihm Leid. «Ich kann es nicht wieder gutmachen». Monatelang lag Charlyn im Krankenhaus. Ob Charlyns Arm eines Tages wieder komplett funktioniert, ist noch ungewiss. Die 13- Jährige geht inzwischen wieder zur Schule. Sie hatte auch im Krankenhaus gelernt. (dpa)

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