Lebenslang für die "Schwarze Witwe"
GÖTTINGEN - Sie gab vier Rentnern Beruhigungsmittel und ließ sie durch einen Komplizen umbringen. So wollte die ehemalige Prostituierte an das Vermögen ihrer Opfer kommen. Jetzt verurteilte das Landgericht Göttingen Lydia L. zur Höchststrafe.
Wegen vierfachen Mordes ist die als „Schwarze Witwe“ bekannt gewordene Angeklagte Lydia L. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Göttingen verhängte am Donnerstag gegen den Mitangeklagten Siegmund Sch. wegen dreifachen Mordes und eines Totschlags eine zwölfjährige Freiheitsstrafe.
Die 69-jährige Frau aus Bodenfelde im Süden Niedersachsens erhielt die Höchststrafe. Denn das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, wonach sie nicht bereits nach 15 Jahren Haft freigelassen werden kann. Damit ging die Strafkammer über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen vierfachen Mordes gefordert hatte. Der Verteidiger der Angeklagten hatte Freispruch verlangt. Lydia L. hatte eine Tatbeteiligung bestritten und den Mitangeklagten allein verantwortlich für die Morde gemacht.
Siegmund Sch. hatte gestanden, im Auftrag von Lydia L. im Zeitraum von 1994 bis 2000 vier wohlhabende Rentner erstickt zu haben, nachdem die Frau sie zuvor mit Beruhigungsmitteln wehrlos gemacht hatte. Die frühere Prostituierte suchte gezielt über Kontaktanzeigen ältere Männer, um an deren Vermögen zu kommen. (AP)
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