Lebenslänglich für Annas Pflegemutter
Bonn - Das Bonner Schwurgericht befand die Frau in dem spektakulären Fall außerdem der Misshandlung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge für schuldig. Der Pflegevater wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Das Kind hatte zwei Jahre bei den Pflegeeltern gelebt und war über Monate systematisch gequält und misshandelt worden.