Lauterbachs Malzbierstreit

MÜNCHEN - Schauspieler Heiner Lauterbach muss sein Werbehonorar doch nicht zurückgeben. Durch die Veröffentlichung seiner Autobiographie „Nichts ausgelassen“ sei der Brauerei kein Image-Schaden entstanden, meinten die Richter.
Hoch die Tassen. Aber der inzwischen abstinente Schauspieler Heiner Lauterbach (54) wird auf eine Schampus-Sause sicher verzichten – trotz eines erneuten Sieges vor Gericht gegen den Karamalz-Hersteller.
Die 142383,88 Euro Werbehonorar muss der Schauspieler nicht an die Brauerei Eichborn zurückzahlen. Das entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) in München in zweiter Instanz.
Die Richter meinten: Durch die Veröffentlichung seiner Autobiographie „Nichts ausgelassen“ sei der Brauerei kein Image-Schaden entstanden. Lauterbach habe nicht gegen den Werbevertrag verstoßen.
"Auf meine Kosten Werbung"
Bereits in erster Instanz hatte das Münchner Landgericht im August 2007 dem Schauspieler Recht gegeben. Karamalz ging in Berufung. Deshalb empörte sich am Mittwoch Lauterbach, der im grauen Anzug und mit seiner Ehefrau Viktoria (34) im Schlepptau kam, vor Gericht: „Wenn die Brauerei nicht will, dass sie mit meinem Namen weiter in Verbindung gebracht wird, warum ist sie dann in Berufung gegangen? Denn sie steht jetzt wieder in den Zeitungen. Ich habe den Eindruck, sie will auf meine Kosten Werbung machen.“
Wie berichtet, hatte der Konzern mit Sitz in Mannheim den am Starnberger See lebenden Schauspieler 2003 als Werbeträger verpflichtet. Sie hatten seine Wandlung vom trinkfesten Partyhelden zum Gesundheitsapostel genutzt. Mit Werbespots wie „Malz macht müde Männer munter“ und „Kein Ziel ist unerreichbar“ wurden Werbespots für das Sport- und Kindergetränk geschaltet.
Anfang 2006 kam das plötzliche Werbe-Aus für den prominenten Schauspieler. Die Gründe: die Veröffentlichung seines Buches und ein Auftritt bei „Wetten, dass?". In der Sendung wurde Lauterbach von Moderator Thomas Gottschalk wegen seiner früheren Alkoholeskapaden mit den Worten begrüßt: „Hier kommt der blaue Bock.“
Brauerei konnte keinen Schaden nachweisen
Die Brauerei schäumte und ließ den Vertrag neun Monate vor Ablauf platzen. Sie verlangte wegen eines Image-Schadens das Honorar zurück.
Die Begründung: Lauterbach habe gegen eine „ethische Klausel“ verstoßen und öffentlich über seinen Drogen- und Alkoholkonsum gesprochen.
Dies passe nicht zu einem Kinder- und Sportgetränk. Karamalz befürchtete Verluste, konnte aber weder Image-Schaden noch Umsatzverluste nachweisen.
T. Huber