Lange Haftstrafe für Jasmin S.

19-Jährige erhält wegen Ermordung ihres Freundes lange Haftstrafe – Richter übt nach dem Urteil Kritik an der Angeklagten und dem Elternhaus.
von  dapd

 

19-Jährige erhält wegen Ermordung ihres Freundes lange Haftstrafe – Richter übt nach dem Urteil Kritik an der Angeklagten und dem Elternhaus.

Aurich - Wegen Mordes muss eine 19-Jährige aus Niedersachsen für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Jugendkammer des Landgerichts Aurich sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass Jasmin S. im August vergangenen Jahres ihren 20-jährigen Freund erstochen hat, weil dieser sich von ihr trennen wollte.

Die Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Werner Brederlow in seiner Urteilsbegründung. Zudem sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, weil sie die Arglosigkeit ihres Opfers bewusst ausgenutzt habe.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre verlangt hatte und unweit der nach dem Jugendrecht möglichen Höchststrafe von zehn Jahren. Die Verteidigung hatte dagegen eine sechsjährige Haftstrafe wegen Totschlags gefordert.

„Sie haben Glück gehabt, dass wir Sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilen. Das gibt Ihnen die Chance, sich noch zu entwickeln. Wenn wir Sie als Erwachsene verurteilt hätten, hätte das eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet“, sagte Brederlow zu der ganz in Schwarz gekleideten Angeklagten.

„Das Elternhaus hat versagt“

Zuvor hatte er der jungen Frau vorgeworfen, eine Chaotin zu sein, die zügellos gelebt habe. Schuld an dieser Entwicklung seien vor allem Vater und Mutter der Angeklagten. „Das Elternhaus hat versagt“, sagte Brederlow. Der Tochter seien keinerlei Regeln auferlegt worden. Man habe sie einfach laufen lassen.

Die Tat hatte sich im Elternhaus von Jasmin S. ereignet. Tatwaffe war ein pinkfarbenes Haushaltsmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge, das sich die junge Frau an jenem Tag für 5,99 Euro in einem Supermarkt gekauft hatte.

Die zur Tatzeit 18-Jährige hatte zu Beginn des Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Demnach habe sie nicht vorsätzlich gehandelt. Im weiteren Verlauf hatten Freundinnen der Angeklagten jedoch ausgesagt, dass sie sich das Tatmesser mit den Worten gekauft habe, damit ihren Freund umbringen zu wollen.

Auch die Aussage der Frau, sie habe von den Trennungsabsichten ihres Freundes nichts gewusst, war nach Ansicht des Gerichts während des Prozesses widerlegt worden. „Wir sind der Überzeugung, dass Sie das Messer gekauft haben, um ihren Freund zu töten, wenn er Sie tatsächlich verlässt“, so der Richter.

Überzeugt sei das Gericht auch davon gewesen, dass sie mit Tötungsabsicht zugestochen habe. Laut Obduktionsbericht war ihrem Freund direkt ins Herz gestochen worden. Er verblutete innerhalb kurzer Zeit.

 

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