Konstanz: Zwei Tote in Disco Grey nach Schiesserei

Nach der Schießerei vor einer Diskothek wollen die Ermittler die Aufklärung des Verbrechens vorantreiben. Das Motiv des Angreifers mit einem Sturmgewehr war zunächst unklar. Nach den Schüssen starben der Türsteher des Clubs und der Angreifer.
von  dpa/AZ
Ein Mann tötete nach einem Streit in der Diskothek einen Türsteher mit einem Sturmgewehr.
Ein Mann tötete nach einem Streit in der Diskothek einen Türsteher mit einem Sturmgewehr. © Christoph Schmidt/dpa

Konstanz - Nach der tödlichen Schießerei vor einer Diskothek in Konstanz setzt die Polizei ihre Ermittlungen zur Aufklärung des Verbrechens fort.

Die Behörden setzen auch auf Hinweise von Zeugen, die etwa Bild- und Videoaufnahmen gemacht haben. Zudem werten die Ermittler weiterhin Spuren aus und beleuchten das Umfeld des Täters. Ungeklärt war zunächst, woher der Angreifer das Sturmgewehr hatte - ein Gewehr, wie es US-Streitkräfte benutzen.

Der 34-Jährige schoss am Sonntagmorgen gegen 4.30 Uhr an einer Diskothek in Konstanz um sich. Ein Türsteher, mit dem er zuvor in Streit geraten war, starb. Nach einem Schusswechsel mit der Polizei starb auch der Angreifer im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Drei Menschen wurden nach Angaben der Polizei schwer, sieben leicht verletzt. Partygäste flohen in Panik aus dem Club.

Der Angreifer hat laut Polizei als Einzeltäter gehandelt, einen Terror-Hintergrund gibt es den Behörden zufolge nicht. Die Ermittler gehen von einer persönlichen Auseinandersetzung aus, die auf "unsagbare Weise eskaliert" sei.

Nach dem Streit am Eingang der Diskothek sei der 34-Jährige nach Hause gefahren, habe die Kriegswaffe geholt und sei zum Club zurückgekehrt, berichtete die Staatsanwaltschaft am Sonntag. Der Betreiber der Diskothek ist laut Polizei der Schwager des Täters.

Der 34-Jährige irakisch-kurdischer Herkunft war als Kind im Jahr 1991 nach Deutschland gekommen. Er ist vorbestraft unter anderem wegen Körperverletzung und Drogendelikten. Der Betreiber der Diskothek ist laut Polizei der Schwager des Täters.

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