Kondom-Hersteller streiten vor Gericht

Weil ein Kondomhersteller auf seiner Verpackung mit dem Satz "1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen" wirbt, hat ihn ein Konkurrent verklagt. Diese Angabe könnten zum "gefährlichen Mehrweggebrauch von Kondomen verleiten."
Düsseldorf - Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt an diesem Dienstag (10.45 Uhr) über einen Streit zwischen zwei Kondom-Herstellern. Ein Berliner Unternehmen hatte auf seine Verpackungen gedruckt: "1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen." Dagegen hatte ein Kölner Konkurrent eine einstweilige Verfügung beantragt.
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Die Angaben seien missverständlich und könnten zum gefährlichen Mehrweggebrauch von Kondomen verleiten, argumentierte er. Das überzeugte die Düsseldorfer Richterinnen anscheinend: Sie erließen eine einstweilige Verfügung gegen den Satz.
Doch die Berliner Firma legte gegen die Verfügung Widerspruch ein (Az.: 14c O 124/15). Auch beim Einmalgebrauch von Kondomen seien mehrere Orgasmen möglich.
In Berlin gingen sogar Demonstranten auf die Straße und wehrten sich öffentlichkeitswirksam "gegen Orgasmuslimitierung" - symbolträchtig auf dem Pariser Platz. Die Wettbewerbskammer des Düsseldorfer Landgerichts wird den Fall nun mündlich verhandeln. Beide Seiten haben ihr Kommen zugesagt. Der Streitwert ist auf 50 000 Euro festgesetzt.