Kommen Schockbilder auf Zigarettenpackungen?

Das EU-Parlament stimmt heute über Schockbilder auf Zigarettenpackungen ab. Eine Zustimmung ist wahrscheinlich.
dpa |
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Das EU-Parlament stimmt heute über Schockbilder auf Zigarettenpackungen ab. Eine Zustimmung ist wahrscheinlich. 

Straßburg - Mit den Warnhinweisen sollen besonders Jugendliche vom Griff zur Zigarette abgeschreckt werden.

Die neuen Regeln sollen ab Frühjahr 2016 gelten. Bestimmte Aromastoffe sollen in Zukunft verboten werden. Geplant ist auch ein Verbot von Menthol-Zigaretten ab 2020. Die EU-Kommission soll eine Liste mit erlaubten Zusatzstoffen ausarbeiten.

Warnhinweise sollen, wie von den Regierungen der EU-Staaten vereinbart, auf den Packungen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite ausmachen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich 75 Prozent empfohlen. Aktuell bedecken Warnhinweise 30 Prozent der Vorderseite und 40 Prozent der Rückseite der Zigarettenpäckchen. Verharmlosende Werbung soll verboten werden - beispielsweise Beschreibungen wie "mild" oder "natürlich".

Slim-Zigaretten dürfen auch in Zukunft weiter verkauft werden, allerdings werden verführerische Verpackungen etwa in Form von Lippenstiften verboten.

Der Verkauf von elektronischen Zigaretten wird reguliert. Sie können entweder als Medizinprodukt in einer Apotheke oder als Verbraucherprodukt im Tabakladen verkauft werden. Im Laden dürfen sie allerdings nicht mehr als 20 Milligramm pro Milliliter (mg/ml) Nikotin enthalten.

In Apotheken werden E-Zigaretten verkauft, mit denen man sich das Rauchen abgewöhnen kann. Das Genehmigungsverfahren für medizinische Produkte ist sehr viel strenger.

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