Knebelverträge für Superstars
Die Kandidaten geben alles und bekommen am Ende vielleicht nichts. Sie verzichten auf Rechte und müssen sich Jahrzehnte vorführen lassen, wenn sie Pech haben.
Sie sind streng geheim. Kein „DSDS“-Kandidat darf über die Verträge sprechen, die er unterschreiben muss, will er „Superstar“ werden. Kein Wunder, es sind Knebelverträge, mit denen sich die Teilnehmer an RTL und später an die Plattenfirma binden.
Nicht nur den Teilnehmervertrag, den alle 35000 Bewerber der aktuellen Staffel unterschreiben mussten, konnten wir gemeinsam mit einem Experten unter die Lupe nehmen. Auch der Künstlerexklusivvertrag der vierten Staffel (2007) liegt der AZ vor. „Knebelverträge? Diese Verträge sind auf jeden Fall knallhart“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Christopher Mueller aus der Kanzlei Schulze Küster Müller Mueller. Er weiß, wovon er spricht, immerhin hat er die Verträge der ersten beiden „DSDS“-Staffeln mitaufgesetzt und kennt auch andere Castingshows. „Die Klauseln der vorliegenden Verträge sind zwar üblich bei Castingshows“, sagt Mueller, „aber die Tragweite sollten sich die Kandidaten bewusst machen.“
Auf immer und ewig
Probieren kann man es ja mal, mögen sich viele „DSDS“-Kandidaten denken. Ein Kurzauftritt vor Dieter Bohlen – wie lange werden sich die Leute schon daran erinnern? Wenn Grundy und RTL es wollten, ein Leben lang. Denn der Kandidat überträgt mit der Unterzeichnung des Teilnehmervertrags dem Produzenten das gesamte Material, das während des Castings entstanden ist, zur „ausschließlichen beliebig häufigen Nutzung“, und zwar „inhaltlich, zeitlich und örtlich uneingeschränkt“. „Die Rechte an Fotos, Videos und Tonaufnahmen gehen damit für immer und ewig auf den Produzenten über“, erklärt Mueller. Der eigene schiefe Ton als Klingelton oder das Casting-Video in der x-ten Wiederholung in der Chartshow der peinlichsten Auftritte – dagegen kann man selbst Jahre später nichts machen. „Persönlichkeitsrechte sind jedoch auch vom Produzenten zu wahren“, so Rechtsanwalt Mueller, „und stellen die Grenze dar, die ausgereizt werden, aber auch von RTL zu beachten sind.“
Peinlichkeiten
„DSDS“ lebt von den skurrilen Auftritten sich überschätzender Kandidaten. Geben die Kandidaten nicht genug an Peinlichkeiten her, dann hilft der Sender eben nach. Der Produzent hat „das Recht, die Produktion vollständig oder teilweise bearbeitet (...) zu nutzen“. „Filmaufnahmen dürfen geschnitten, mit neuen Texten besprochen oder verfremdet werden“, erklärt Mueller. Und so kann der kleinste Fehler ins Lächerliche gezogen werden. 7,37 Millionen Zuschauer sahen im Januar zu, wie der 18-jährige Marcel mit nassem Fleck auf der Hose vor Bohlen sang. „Hast du dir in die Hose gemacht oder was?“, fragte Bohlen und Marcel wurde zum Hosenpinkler der Nation. Der Bohlenspruch „Lieber Cholera auf dem Pipimann als deine Stimme“ potenzierte Marcels Schmach noch, war aber gar nicht echt, wie RTL später zugab. Eigentlich fiel der Spruch bei einem anderen Kandidaten, zu Marcel hat er aber eben viel besser gepasst.
Schweig!
Jedes Interview und jede öffentliche Aussage muss vom Sender vorher genehmigt werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, „alle Informationen im Zusammenhang mit der Produktion (...) streng vertraulich zu behandeln“. „Wenn ich schlecht behandelt oder unter Druck gesetzt wurde, dürfte ich das also eigentlich gar nicht erzählen“, so Mueller. „Geheimhaltungsklauseln sind aber vollkommen üblich und, wäre es bisher zu einer derartigen Drucksituation gekommen – ich bin mir sicher, es wäre publik geworden.“
Bezahlung
„Die einzige Gegenleistung, die der Kandidat für die Teilnahme am Casting bekommt, ist die Chance, Superstar zu werden“, sagt Mueller. „Ich erhalte für meine Teilname und Rechteübertragung im Zusammenhang mit dem Casting und dem Recall keine Vergütung“, heißt es im Teilnehmervertrag. Selbst am Klingelton verdienen also andere, man selbst aber nicht.
Mitbestimmung
Ich mache mein Album ohne Bohlen, sagte Elli Erl, die Siegerin der zweiten Staffel. Aber sie hatte keine Chance. „Bereits mit dem Teilnehmervertrag verpflichtet sich der Kandidat im Falle des Sieges, ein Künstler von Sony Music Entertainment zu werden“, sagt Mueller. Die zehn Kandidaten, die es in die Mottoshows schaffen, müssen einen Künstlerexklusivvertrag unterschreiben, der für den Sieger automatisch wirksam wird und die Zeit nach dem Finale regelt. Der Künstler hat zwar ein Mitspracherecht, was die Auswahl von Manager, Produzent und aufzunehmende Werke betrifft. Aber nur theoretisch, denn „im Falle der nicht Übereinstimmung entscheidet die Firma“. Auch über seinen Tagesablauf bestimmt die Firma, dann nämlich, wenn sie für den Künstler Termine ausmacht. „Aber ein Major-Deal ist eben der Traum aller Teilnehmer“, so Mueller.
Begrenzter Star
„Die Geltungsdauer kann einseitig, auch gegen den Willen des Künstlers, verlängert werden“, sagt Mueller. Ein „Optionsrecht“ gilt auch für die neun Kandidaten, die nicht siegen. Will Sony mit ihnen ein Album aufnehmen, müssen sie zur Verfügung stehen.
Preisgeld
Nach dem der AZ vorliegenden Künstler-Vertrag bekommt der Staffel-Sieger 100000 Euro. Die Hälfte davon nach der Finalshow, die anderen 50000 Euro, wenn das Album aufgenommen ist. Von jedem verkauften Album gibt’s zehn Prozent. Mit der Anzahl der Verkäufe erhöht sich die Beteiligung schrittweise. Maximal 15 Prozent sind drin. „Das ist schon ein guter Deal“, sagt Mueller. „Allerdings sieht der Künstler erst Geld von den CD-Verkäufen, wenn sie die geleistete Vorauszahlung überschritten haben.“ Und auch dann nicht die vollen zehn Prozent, es gibt Abzüge. An den Produktionskosten für Videos muss sich der Künstler beteiligen, an den Technik- und Werbekosten teilweise auch. „Grob gesprochen schätze ich, dass gut über 100000 Alben verkauft sein müssen, bevor der Künstler weiter verdient.“
Was sagt RTL?
„Die Verträge sind fair und branchenüblich“, sagt RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer der AZ. Sony-Sprecher Sebastian Hornik schließt sich an. Über Einzelheiten der Verträge möchte man aber nicht sprechen. Sonst wären sie ja nicht geheim.
Angelika Kahl