Kleinstadt kämpft kreativ gegen Falschparker

Mit ungewöhnlichen Schildern kämpft eine badische Kleinstadt gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen.
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Wer sein Fahrzeug verbotenerweise auf einen Behindertenparkplatz abstellt, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen. Foto: Patrick Seeger
dpa Wer sein Fahrzeug verbotenerweise auf einen Behindertenparkplatz abstellt, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen. Foto: Patrick Seeger

Gengenbach - An allen Stellplätzen in Gengenbach, die für Behinderte reserviert sind, hat die 10.600 Einwohner zählende Kommune am Oberrhein Zusatzschilder angebracht: "Wenn Sie meine Behinderung übernehmen, dann überlasse ich Ihnen diesen Platz!". Die vor zehn Jahren entstandene Idee habe sich bewährt und Autofahrer sensibilisiert, sagte ein Sprecher des städtischen Ordnungsamtes zu den Auswirkungen. Es würden weniger Falschparker festgestellt als zuvor.

Lesen Sie hier: Frech kommt teuer - Falschparker muss zahlen

Ein Gemeindevollzugsbeamter sagte, allerdings gebe es "immer Unverbesserliche". Zahlen nannte er nicht. Die Schilder sollen laut Behörden auf jeden Fall weiter stehen bleiben. Die Idee hatte den Angaben zufolge 2006 der damalige Gengenbacher Bürgermeister Michael Roschach (CDU). Er hatte solche Schilder in Frankreich gesehen.

Strafe droht Falschparkern auf Behindertenparkplätzen überall in Deutschland. Wer sein Fahrzeug verbotenerweise auf einen Behindertenparkplatz abstellt, muss laut Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem deutschlandweit geltenden Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 35 Euro und mit dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen.

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