Kindsmörder Gäfgen: Teilerfolg vor Gericht

2002 hatte Magnus Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Wegen der Gewaltandrohung gegen den Täter bei der Fahndung des kleinen Jungen hat der Kindesmörder Folterbeschwerde eingereicht.
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Markus Gäfgen hatte im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet
az Markus Gäfgen hatte im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet

STRAßBURG - 2002 hatte Magnus Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Wegen der Gewaltandrohung gegen den Täter bei der Fahndung des kleinen Jungen hat der Kindesmörder Folterbeschwerde eingereicht.

Der Feldzug von Magnus Gäfgen durch die Instanzen der Justiz ist vorbei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern entschieden, dass Gäfgen rechtmäßig im Gefängnis sitzt, weil er einen fairen Prozess hatte. Allerdings verurteilten die Richter Deutschland, weil Polizisten Gäfgen beim Verhör mit Gewalt gedroht hatten und dafür nicht genügend bestraft wurden.

Der Jurastudent Magnus Gäfgen wurde im Jahr 2003 wegen Mordes am Bankierssohn Jakob Metzler festgenommen. Nach dem Mord wollte er die Eltern zum Zahlen von einer Million Euro zwingen. Motiv: Seinen Freunden vortäuschen, er arbeite bereits in einer Anwaltskanzlei – in Wahrheit war Gäfgen pleite.

Während die Polizei Gäfgen vernahm, war noch nicht klar, dass Jakob Metzler schon tot war – der Vizepolizeipräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner, ordnet an, Gäfgen mit „besonderen Schmerzen“ zu drohen. Es dauert keine zehn Minuten, bis Gäfgen auspackt und die Polizei zu Jakobs Leiche führt.

Gäfgen wird nach seinem Geständnis zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch das juristische Tauziehen geht erst los: Gäfgen klagt sich gegen das Urteil durch alle Instanzen.

Parallel läuft ein Prozess gegen Wolfgang Daschner und den Kommissar, der Gäfgen auf Daschners Anweisung hin drohte. Die beiden werden wegen Nötigung verurteilt.

Muss das Urteil gegen Magnus Gäfgen zurückgenommen werden? Nein, sagt der Bundesgerichtshof. Nein, sagt auch das Verfassungsgericht. Ja, sagt einstimmig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

In Deutschland geht eine Debatte los: Hat das Folterverbot Grenzen? Sind Kompromisse erlaubt, wenn es um ein Menschenleben geht?

Das Gerichtsverfahren Gäfgen gegen Deutschland dauert drei Jahre – bis gestern, als es die Straßburger Richter in einer halben Stunde beenden: Daschner und der Kommissar wurden nicht ausreichend bestraft. Es habe an der „Abschreckungswirkung“ gefehlt. Ein Teilsieg für Gäfgen.

Doch die Richter sagen auch, dass das Verfahren in Deutschland trotz allem fair gewesen sei. Die Gewaltdrohungen seien nicht als Folter zu werten – ein neues Verfahren wird es nicht geben. Der Name Gäfgen verschwindet endgültig in den Akten.

Für seinen Anwalt Michael Heuchemer ist das Urteil „ein Signal, dass derartige Methoden bei der Polizei nicht einzusetzen sind“. Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger: „Das Folterverbot gilt absolut.“rg

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