Kindermord: Lebenslang für deutsche Studentin

Stockholm (dpa) - Lebenslange Haft für tödliche Hammerschläge auf wehrlose Kleinkinder aus Eifersucht: Ein Gericht im schwedischen Västeraas verurteilte eine Studentin aus Hannover wegen Mordes an dem drei-jährigen Max und der einjährigen Schwester Saga sowie Mordversuchs an der Mutter der beiden.
von  Abendzeitung
Die 32-jährige deutsche Studentin Christine S. wurde in Schweden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Die 32-jährige deutsche Studentin Christine S. wurde in Schweden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. © dpa

Stockholm (dpa) - Lebenslange Haft für tödliche Hammerschläge auf wehrlose Kleinkinder aus Eifersucht: Ein Gericht im schwedischen Västerås verurteilte eine Studentin aus Hannover wegen Mordes an dem drei-jährigen Max und der einjährigen Schwester Saga sowie Mordversuchs an der Mutter der beiden.

Die 32-Jährige wird außerdem auf Lebenszeit aus Schweden verbannt und muss umgerechnet 60 000 Euro (600 000 Kronen) Schadenersatz an die Mutter sowie andere Angehörige ihrer Opfer zahlen.

Das Gericht hatte sich unmittelbar nach den Schlussplädoyers in der Schuldfrage festgelegt, die Deutsche aber vor der Urteilsverkündung noch rechtspsychiatrisch untersuchen lassen. Nachdem die Experten sie für voll zurechnungsfähig erklärten, gab es praktisch keine andere Möglichkeit mehr als lebenslange Haft für zweifachen Mord und versuchten Mord. «Ein gutes Gefühl, nachdem das Urteil jetzt gekommen ist, obwohl es eigentlich so zu erwarten war», sagte die Mutter der beiden ermordeten Kinder. Sie lebt in der Kleinstadt Arboga mit einem Ex-Geliebten der Deutschen zusammen und war nach der Bluttat am 17. März mit schweren Kopfverletzungen zehn Tage ohne Bewusstsein.

Die Studentin, die nach ihrem Skandinavistik-Studium in Göttingen Schwedisch spricht, bestritt die Tat vor Gericht. Es galt nach entsprechenden Ankündigungen der Deutschen vor Rechtsmedizinern als wahrscheinlich, dass sie in die Berufung geht, um zumindest eine mildere Strafe zu erreichen. Schwedische Medien berichteten, dass die Frau die Haft voraussichtlich in ihrem Heimatland verbüßen kann.

Das Gericht verurteilte sie ausschließlich auf der Grundlage von Indizien, nachdem im Prozess keine technischen Beweise wie die Mordwaffe oder DNA-Spuren vorgelegt werden konnten. Es hob im Urteil neben dem Motiv Eifersucht auch hervor, dass sich die Studentin zum Zeitpunkt der Morde nachweislich in der Kleinstadt Arboga aufgehalten hatte, wo sie nicht wohnte. Man könne unter Einbeziehung aller Fahndungsergebnisse ausschließen, dass jemand anders die Tat begangen habe, hieß es weiter.

Die Deutsche bestritt zunächst, dass sie von Stockholm aus am Tag der Morde nach Arboga gefahren war. Als die Kripo sie auf Überwachungsvideos des örtlichen Bahnhofs ausfindig gemacht hatte, änderte sie ihre Angaben. Nun wollte sie an diesem Tag kurz vor Ostern eine archäologische Ausgrabungsstätte in der mittelschwedischen Kleinstadt besucht haben.

Der Fall hatte in Schweden auch wegen der Brutalität der mit einem spitzen Hammer und zahlreichen Schlägen ausgeführten Morde großes Aufsehen erregt. Die Studentin hatte ihren schwedischen Ex-Freund im Urlaub auf Kreta kennengelernt und war seinetwegen nach Schweden gezogen. Nachdem der Mann die Beziehung beendet hatte, versuchte sie mehrfach, sich das Leben zu nehmen. Die 32-Jährige wurde von Gerichtspsychiatern für voll zurechnungsfähig erklärt.

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