Kim Dotcom: Auslieferung an die USA?

Der Kampf des deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA geht in eine neue Runde.
dpa |
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Der Kampf des deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA geht in eine neue Runde. Vor dem obersten Gericht Neuseelands begann eine Anhörung.

Wellington - Dort wollten Dotcoms Anwälte argumentieren, dass die US-Bundespolizei FBI ihre Anklagepunkte im Einzelnen offenlegen muss, ehe Richter in Neuseeland über die Auslieferung entscheiden können. Das FBI hat nur eine Zusammenfassung ihrer Klage nach Neuseeland geschickt. Ein untergeordnetes Gericht hatte dies für ausreichend befunden, aber Dotcom legte Berufung ein.

Die US-Behörden werfen Dotcom, der in Deutschland unter seinem ursprünglichen Namen Kim Schmitz bekannt wurde, Copyright-Verletzungen in großem Stil vor. Auf der von ihm gegründeten Datentauschplattform Megaupload sei geschütztes Material verbreitet worden, ohne die Copyright-Gebühren zu zahlen. Der Schaden belaufe sich auf eine halbe Milliarde Dollar. Dotcom, der seit einigen Jahren in Neuseeland lebt, argumentiert, er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. Er wehrt sich gegen die Auslieferung.

Dotcom war selbst nicht im Gericht. Eine Entscheidung des Obersten Gerichts wurde erst in einigen Wochen erwartet. Das Auslieferungsverfahren findet voraussichtlich erst nächstes Jahr statt.

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