Keine Religionsfreiheit? Kopftuch-Passfoto abgelehnt

Ein Kopftuch auf einem Passfoto zu tragen, ist nicht jedem gestattet. Dies musste der Vorsitzende der Spaghettimonster-Kirche erfahren, als er vor Gericht klagte, ein Piratenkopftuch auf dem Passfoto tragen zu wollen.
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Dürfen ihren Glauben nicht auf dem Passfoto ausleben: Die Mitglieder der Spaghettimonster-Kirche.
dpa Dürfen ihren Glauben nicht auf dem Passfoto ausleben: Die Mitglieder der Spaghettimonster-Kirche.

Potsdam - Kein Piratenkopftuch im Ausweis: Dem Vorsitzenden der satirisch-kritischen "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" ist zu Recht ein Personalausweis mit einem Passbild mit Piratenkopfbedeckung verweigert worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag. Es wies eine Klage des Vereinschefs Rüdiger Weida gegen die Stadt Templin (Uckermark) ab.

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Weida wollte einen neuen Personalausweis mit einem Bild beantragen, auf dem er ein Piratentuch trägt. Das wurde von den Behörden abgelehnt. Für die Anhänger der "Spaghettimonster-Kirche" ist die Piratenkopfbedeckung typisch. Der 64-jährige Kläger berief sich bei seinem Passfoto-Streit auf die im Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung von Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften.

Das Gericht befand jedoch, dass der "Spaghettimonster-Kirche" ein "eigener weltanschaulicher Erklärungsansatz" fehle. Es sah vielmehr eine "parodistisch-kritische Auseinandersetzung" mit als intolerant und dogmatisch empfundenen Lehrmeinungen. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ließ es nicht zu.

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