Keine Höchststrafe für den Mörder im WM-Streit
Wegen einem Fußballstreit über Weltmeister-Titel hatte während der WM 2010 er zwei Italiener umgebracht - Sein Urteil: Der Doppelmörder bleibt von der Höchststrafe verschont.
Karlsruhe - Der Täter hatte sich mit zwei Italienern in Hannover über die Zahl der Weltmeister-Titel gestritten und die beiden Männer dann umgebracht.
Dafür bleibt es bei dem Strafmaß von 14 Jahren und 6 Monaten, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag urteilte. Er verwarf einen Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft, die eine härte Strafe gefordert hatte (Az.: 3 StR 223/11).
Der damals 42-Jährige Täter hatte sich in einem Lokal im Rotlichtviertel mit zwei Italienern darüber gestritten, wie oft Deutschland und Italien Weltmeister waren. Dabei hatte er die Tatsache bestritten, dass Italien vier Titel und damit einen mehr als Deutschland errungen hat.
Der Deutsche verließ daraufhin das Lokal, kehrte aber 20 Minuten später zurück und trat an den Tisch der 47 und 49 Jahren alten Italiener. Mit den Worten "Da hast Du vier Sterne" schoss er dem ersten von ihnen in den Kopf. Als der zweite Italiener um sein Leben bat, feuerte er auch zwei Kugeln auf ihn ab. Danach flüchtete er nach Mallorca, wo er sich kurz darauf den spanischen Behörden stellte.
Das Landgericht Hannover verurteilte den Mann zwar wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Es bestritt jedoch, dass er bei seiner zweiten Tat heimtückisch gehandelt hat. Zudem gestand es ihm wegen seiner Alkoholkrankheit eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Bei der Strafzumessung von 14 Jahren und 6 Monaten Haft blieben sie ein halbes Jahr unter der Höchststrafe von 15 Jahren.
Diese Wertung wollte die Staatsanwaltschaft von den obersten Richtern prüfen lassen. Der BGH bestätigte nun das Urteil vom Landgericht. Auch die Bundesstaatsanwaltschaft sah keinen Grund, an dem Richterspruch zu zweifeln.