Kastanie erschlägt Frau – Stadtmitarbeiter soll zahlen
Trier – Der Tod einer Frau in Trier durch eine umgestürzte Kastanie hat ein juristisches Nachspiel: Ein 53 Jahre alter Angestellter der Stadt soll wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe zahlen. Das sieht ein Strafbefehl vor, den die Staatsanwaltschaft nach einer Mitteilung vom Mittwoch beantragt hat.
Im November vergangenen Jahres stürzte eine rund 18 Meter hohe Kastanie auf eine Straße, erschlug die 70 Jahre alte Fußgängerin und verletzte einen Mann schwer.
Der Sachgebietsleiter aus dem Grünflächenamt entscheidet auf Basis einer Untersuchung darüber, ob ein beschädigter Baum gefällt wird oder nicht. Dies hatte er bei der 90 Jahre alten Kastanie versäumt. Laut Staatsanwaltschaft sei der Baum von einem Pilz von innen zersetzt worden.
Die genaue Höhe der geforderten Strafe nannte die Behörde nicht. Sie soll in 90 Tagessätzen gezahlt werden. Insgesamt entspreche sie etwa drei Monatsgehältern des Angestellten, hieß es.
In Trier werden die rund 30 000 Bäume auf öffentlichem Gelände nach Angaben der Stadt einmal im Jahr einer Sichtprüfung unterzogen und bei Gefahr sofort gefällt.
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