Kannibalen-Schocker kommt ins Kino

Der Mörder Armin Meiwes sieht seine Rechte verletzt – doch BGH entscheidet für „Rohtenburg“: Der Film zeigt, wie ein Kannibale einen Mann entmannt, ersticht und isst.
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Armin Meiwes aß einen Mann Stück für Stück auf.
AP Armin Meiwes aß einen Mann Stück für Stück auf.

KARLSRUHE - Der Mörder Armin Meiwes sieht seine Rechte verletzt – doch BGH entscheidet für „Rohtenburg“: Der Film zeigt, wie ein Kannibale einen Mann entmannt, ersticht und isst.

Er hat einen Mann entmannt und danach Stück für Stück verspeist. Mit dessen Einwilligung. Der Fall des „Kannibalen von Rotenburg“ erregte 2002 die Gemüter – und bot Horror-Stoff für einen Film.

Eigentlich sollte der Streifen bereits im März 2006 in die Kinos kommen, doch der Kannibale Armin Meiwes klagte – er sieht sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Film zeige eine nahezu detailgetreue Wiedergabe von Kannibale Meiwes Leben und der Tat.

Thomas Kretschmann spielt die Hauptrolle

Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass der Film ausgestrahlt werden darf. Die im Grundgesetz garantierte Kunst- und Filmfreiheit stehe in diesem Fall über dem Persönlichkeitsrecht des Mörders. Auch wenn der Film den Kläger als Person erheblich belasten könne, weil er die Tat auf stark emotionalisierende Weise erneut in Erinnerung rufe, sagten die Richter.

Die amerikanische Produktionsfirma Atlantic Streamline des Deutschen Marco Weber hatte im Fall des Horrorfilms „Rohtenburg“ stets betont, Meiwes Fall habe die Filmhandlung lediglich inspiriert. In dem Streifen spielt Schauspieler Thomas Kretschmann den Kannibalen.

240 Menschen hatten sich als Schlachtopfer gemeldet

Meiwes hatte mit einer Videokamera seine Tat gefilmt: Der damals 41-jährige aus dem hessischen Rotenburg hatte am 10. März 2001 einen 43-jährigen Ingenieur auf dessen Wunsch hin entmannt und erstochen. Später zerteilte er die Leiche, portionierte sie und aß das Fleisch. Den Mann hatte Meiwes in einem Chatroom kennen gelernt – er war mit der Tat einverstanden.

Nach Hinweisen eines Internet-Users wenige Tage nach der Tat – Meiwes hatte im Netz nach weiteren „Schlachtopfern“ gesucht, woraufhin sich 204 Interessenten aus ganz Deutschland meldeten – begann das Bundeskriminalamt gegen Meiwes zu ermitteln. Er legte ein umfassendes Geständnis ab und wurde zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.

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