Kachelmann vor Gericht: Noch ein Opfer?

Eine weitere Ex-Geliebte beschuldigt Wettermoderator Kachelmann schwer. Vor Gericht wird die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers aus Deutschland geprüft.
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Jörg Kachelmann am Mittwoch auf dem Weg zum Landgericht in Mannheim
dpa Jörg Kachelmann am Mittwoch auf dem Weg zum Landgericht in Mannheim

MANNHEIM - Eine weitere Ex-Geliebte beschuldigt Wettermoderator Kachelmann schwer. Vor Gericht wird die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers aus Deutschland geprüft.

Es geht wieder um Wahrheit und Lüge. Der Vergewaltigungsprozess um Wettermoderator Jörg Kachelmann (52) kreist auch nach knapp vierwöchiger Verhandlungspause um die Frage, ob das mutmaßliche Opfer den Übergriff möglicherweise fingiert hat, wie Kachelmanns Partei behauptet. Im Zentrum der Verhandlung, zu der Kachelmann lediglich mit seiner Pflichtverteidigerin Andrea Combe erschien, stand gestern ein Vernehmungsvideo der Polizei.

In der Aufzeichnung schildert das mutmaßliche Opfer, die 37-jährige Radiomoderatorin, wie ihr damaliger Geliebter ihr ein Messer an die Kehle drückte und sie zum Geschlechtsverkehr zwang. Der Sachverhalt ist bekannt. Doch auch nach endloser Gutachterschlacht steht die Glaubwürdigkeit der 37-Jährigen noch auf dem Prüfstand. Die Zweifel mögen bestehen bleiben, doch jetzt droht eine neue Aussage, die Unschuldsbeteuerungen des Moderators ins Wanken zu bringen.

Eine weitere Ex-Geliebte von Kachelmann ist aufgetaucht. Die Polizei hatte die Schweizerin über das Handy des Angeklagten aufgespürt. Die Frau, die als Fotografin in der Schweiz arbeitet, soll der Staatsanwaltschaft von einem ähnlichen Übergriff berichtet haben – nur wenige Wochen vor dem Vorfall in Schwetzingen, der Kachelmann in U-Haft brachte.

Da die Fotografin wegen des Medienauflaufs nicht nach Mannheim kommt, was sie als Schweizerin verweigern darf, könnte dem Gericht jetzt eine Reise bevorstehen. Staatsanwalt Lars-Torsten Oltrogge bestätigte, dass die Mannheimer Strafkammer die Staatsanwaltschaft Zürich um Hilfe ersucht hat und diese zugesichtert bekommen habe. Die Entscheidung, die Ex-Geliebte in ihrer Heimat zu vernehmen, könne aber noch von ihr angefochten werden. Im Falle eines Einspruchs entscheidet eine andere Schweizer Instanz.

Unter diesen Umständen glaubt Staatsanwalt Oltrogge inzwischen nicht mehr daran, dass das Urteil wie geplant Ende März fällt. Er rechnet damit, dass sich der Prozess bis ins späte Frühjahr hinzieht.

jo

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