Kachelmann-Prozess: Selbsttests des Gutachters

MANNHEIM - Der Gutachter lässt im Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann die Schuldfrage offen – obwohl er den möglichen Hergang sogar mit seiner Frau und seiner Assistentin rekonstruierte.
Läuft alles auf einen Freispruch für Jörg Kachelmann hinaus – mangels Beweisen? Am Dienstag im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator blieb ein wichtiger Gutachter unentschieden.
Kachelmann soll eine 37-jährige Radiomoderatorin im Februar nach einem Streit mit dem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Der 52-Jährige bestreitet die Tat.
Um herauszufinden, ob tatsächlich eine Vergewaltigung vorlag oder die Frau sich die Verletzungen an Oberschenkeln und am Hals selbst beibrachte, schreckte der vom Gericht bestellte Rechtsmediziners Rainer Mattern von der Uni Leipzig auch vor Selbstversuchen nicht zurück.
Der Mediziner hat sogar mit seiner Frau ausprobiert, ob solche Hämatome entstehen können, wenn jemand versucht, mit seinem Knie die Oberschenkel einer Frau auseinanderzudrücken – das Experiment war jedoch zu schmerzhaft. Mattern hält es für möglich, dass die Blutergüsse von Knien stammen – will jedoch auch nicht ausschließen, dass Simone W. sich die Verletzungen selbst mit Faustschlägen zugefügt hat. „Man muss aber gewaltig zuschlagen“, sagt Mattern. Auch würde ein einzelner Schlag nicht ausreichen. Es müssten mehrere Faustschläge mit einer Krafteinwirkung von etwa 500 Kilonewton gewesen sein, um die blauen Flecke herzustellen.
Die Verletzungen am Hals und die Hämatome an den Oberschenkeln der Ex-Freundin Kachelmanns hätten ihr aber auch durch den Angeklagten beigebracht werden können – durch Krafteinwirkung des Messers und der Knie.
Die Kratzspuren am Hals habe sich die Frau wohl nicht selbst beigebracht. Dazu zeigte Mattern anhand einer Fotografie mit seiner Assistentin, dass beim Kratzen am Hals die Haut Falten wirft, eine Verletzung mit dem Messer sei plausibler.
Das Fazit Matterns: „Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat.“
Und der Angeklagte? Kachelmann twitterte gestern den Wetterzustand – wie zuletzt beinahe täglich: „Ein frischer Morgen – um 6 Uhr am Funtensee -31.“ mh