Kachelmann ist frei - "Die Rückkehr des Rechtsstaats"

Der 52-Jährige hat nach vier Monaten U-Haft das Gefängnis verlassen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sieht „keinen dringenden Tatverdacht“ gegen Jörg Kachelmann. Der Prozess findet aber trotzdem statt. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen.
von  Abendzeitung
Jörg Kachelmann durfte das Gefängnis verlassen
Jörg Kachelmann durfte das Gefängnis verlassen © dpa

MANNHEIM - Der 52-Jährige hat nach vier Monaten U-Haft das Gefängnis verlassen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sieht „keinen dringenden Tatverdacht“ gegen Jörg Kachelmann. Der Prozess findet aber trotzdem statt. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Ein weißes Shirt trägt Jörg Kachelmann, er ist frisch rasiert und auf seinem Gesicht steht ein leichtes Lächeln, er umarmt einen der JVA-Mitarbeiter. Es ist halb zwei am Donenrstagnachmittag, als der 52-Jährige das Gefängnis verlässt: Nach über vier Monaten U-Haft ist der Moderator frei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Haftbefehl aufgehoben.

Kachelmann selbst wollte seine Freilassung nicht kommentieren, sein Anwalt Reinhard Birkenstock erklärte, das Oberlandesgericht habe einem Justizskandal „Grenzen gesetzt“. Er sprach von der „Auferstehung der Unschuldsvermutung und Rückkehr der Rechtsstaatlichkeit“. Sein Mandant bedanke sich bei den Vollzugsbeamten und Mitgefangenen für die Unterstützung während der „ungerechten Untersuchungshaft“, sagte Birkenstock. Bis zu seinem Prozess bleibt Kachelmann auf freiem Fuß.

Warum ist Kachelmann frei?

Bei einer Haftbeschwerde wird geprüft, ob Fluchtgefahr besteht. Und ob dringender Tatverdacht besteht: Das ist ein höherer Verdachtsgrad als ein „hinreichender Tatverdacht“, es muss eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ auf eine Verurteilung geben. Das Landgericht Mannheim hatte die Haftbeschwerde am 1. Juli abgelehnt: Es bestehe dringender Tatverdacht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sieht jetzt dagegen keinen dringenden Tatverdacht. Deswegen kam Kachelmann frei. Für ihn gibt es keine Auflagen.

Was ist die Begründung des Gerichts?

Die Nebenklägerin – Kachelmanns Ex-Freundin – sei die einzige Belastungszeugin, deswegen stehe „Aussage gegen Aussage“. Bei der Nebenklägerin könnten „Falschbelastungsmotive“ nicht ausgeschlossen werden, heißt es in der Begründung des Oberlandesgerichts. Sie habe außerdem bei der Anzeigeerstattung und im Ermittlungsverfahren teils unzutreffende Angaben gemacht. Derzeit sei es nach Aktenlage nicht auszuschließen, dass sich die Frau selbst verletzt habe.

Bedeutet das, dass Kachelmann freigesprochen wird?

Nein. Die Haftbeschwerde läuft unabhängig von dem Hauptverfahren. Das Hauptverfahren wird wieder vor dem Landgericht Mannheim stattfinden. „Dennoch ist das eine Ohrfeige für das Landgericht“, sagt der Münchner Strafrechtler Thomas Pfister. Der Berliner Strafrechtler Ulrich Wehner sieht im Urteil „faktisch ein Signal“, auch wenn das Landgericht unabhängig entscheidet. Würde Kachelmann vom Landgericht verurteilt und ginge in Revision, wäre der Bundesgerichtshof die nächste Instanz.

Kann Kachelmann den Prozess jetzt noch verhindern?

Nein. Das Hauptverfahren hat das Landgericht Mannheim bereits am 9. Juli eröffnet. Dafür braucht es keinen „dringenden“ Tatverdacht wie bei der U-Haft, sondern nur einen „hinreichenden“. Der besteht, wenn Richter eine Verurteilungs-Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent sehen. Der Prozess findet womöglich nicht wie geplant ab 6. September, sondern später statt. Die Anklage lautet schwere Vergewaltigung, Strafmaß: fünf bis 15 Jahre.

Hatten die Richter neue Erkenntnisse?

Danach sieht es nicht aus – das Oberlandesgericht bewertet die Beweislage nur anders als das Landgericht.

Was ist für den Prozess entscheidend?

Es gibt die Aussagen der Frau und mehrere Gutachten, darunter psychologische und rechtsmedizinische. Offenbar gibt es widersprüchliche Ergebnisse: So wurde aus einem Gutachten einer Psychologin zitiert, die Teile des von der Frau beschriebenen Tatverlaufs für unwahrscheinlich hält. Ein Traumatologe dagegen hält sie für absolut glaubwürdig. Rechtsmediziner stellten Verletzungen fest – Schnittwunden am Hals und blaue Flecken an den Oberschenkeln. Sie können aber offenbar nicht ausschließen, dass das Selbstverletzungen sind. Die Frau hatte bei Vernehmungen falsche Angaben gemacht: So behauptete sie, sie habe am Tag der Tat von einer Affäre Kachelmanns erfahren. Sie wusste aber schon viel länger Bescheid.

Kachelmann hatte seit Jahren eine Affäre mit der Frau, nebenbei lebte er offenbar mit mehreren anderen Frauen, die voneinander nichts wussten. Sie sagt, sie hätte ihn auf eine andere angesprochen, dann habe er sie vergewaltigt. Er sagt, sie hätten Sex gehabt, danach habe sie ihn auf die andere angesprochen und er sei gegangen. Ihr Anwalt sagte gestern, sie sei „bestürzt und aufgewühlt“ wegen der Freilassung.

Kehrt Kachelmann auf den Bildschirm zurück?

„Wir warten das schwebende Verfahren ab“, sagte ein ARD-Sprecher. Intern bezweifeln viele, ob Kachelmann überhaupt bei der ARD weitermachen kann, selbst nach einem Freispruch. Zu sehr habe seine Image nach dem Bekanntwerden seines bizarren Privatlebens gelitten.

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