Kachelmann bleibt in Haft: Der Fall geht in die nächste Runde

Das Landgericht lässt den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann nicht aus der Untersuchungshaft. Nun ist das Oberlandesgericht am Zug - und muss entscheiden, ob der 51-Jährige wegen des Verdachts der Vergewaltigung im Gefängnis bleibt.
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Jörg Kachelmann sitzt seit Ende März in U-Haft
dpa Jörg Kachelmann sitzt seit Ende März in U-Haft

MANNHEIM - Das Landgericht lässt den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann nicht aus der Untersuchungshaft. Nun ist das Oberlandesgericht am Zug - und muss entscheiden, ob der 51-Jährige wegen des Verdachts der Vergewaltigung im Gefängnis bleibt.

Seit fast 15 Wochen sitzt Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft - und er muss sich weiter gedulden. Der 51-Jährige sei weiter dringend verdächtig, seine frühere Geliebte vergewaltigt zu haben, erklärte das Mannheimer Gericht. Kachelmann, der die Tat bestreitet, sitzt seit dem 20. März in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock hatte Haftbeschwerde eingelegt, um seinen Mandanten freizubekommen.

Das Landgericht bezeichnete die Angaben der 37-jährigen Ex- Freundin als glaubwürdig. Die Aussagen Kachelmanns dagegen wirkten unter anderem «im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel». Die Aussagen der Frau würden durch aussagepsychologische und rechtsmedizinische Gutachten gestützt.

Über die Gutachten herrscht allerdings Unklarheit. In verschiedenen Medienberichten heißt es, die Angaben der Frau würden im Gutachten einer Psychologin für unglaubwürdig erklärt. Der Verteidiger hatte unter Berufung auf Gutachten erklärt, die angebliche Vergewaltigung könne nicht wie geschildert stattgefunden haben. Eine «absichtliche Falschbelastung» durch die ehemalige Geliebte Kachelmanns sei wahrscheinlich, hieß es in einer Mitteilung Birkenstocks vom Anfang der Woche.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann erhoben. Die Ermittler beschuldigen ihn der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und der Körperverletzung. Ihm drohen bei einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Haft. Das Gericht befürchtet, dass sich Kachelmann bei einer Entlassung aus der Untersuchungshaft absetzen könnte.

Das Landgericht gibt die Akten nun an das Oberlandesgericht in Karlsruhe weiter. Das OLG entscheidet, ob es den Haftbefehl gegen Kachelmann aufhebt. Dafür gibt es den Angaben zufolge keine Frist, allerdings entscheiden Gerichte in Haftsachen möglichst schnell.

Noch nicht entschieden hat das Landgericht Mannheim, ob es die Anklage gegen den Wettermoderator zulässt. Die Richter setzten Kachelmanns Anwalt eine Frist von einer Woche für weitere Stellungnahmen. Danach wollen sie entscheiden - wann genau steht noch nicht fest. (dpa)

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