Kachelmann-Anwalt: Gutachterentscheidung überdenken

Im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Verteidigung beantragt, dass das Gericht die Ablehnung eines Gutachters rückgängig macht. Verteidiger Reinhard Birkenstock forderte das Gericht am Montag auf, seine Entscheidung aufzuheben oder abzuändern.
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Vor Gericht: Wettermoderator Jörg Kachelmann
dpa Vor Gericht: Wettermoderator Jörg Kachelmann

MANNHEIM - Im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Verteidigung beantragt, dass das Gericht die Ablehnung eines Gutachters rückgängig macht. Verteidiger Reinhard Birkenstock forderte das Gericht am Montag auf, seine Entscheidung aufzuheben oder abzuändern.

Die Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann wollen den Ausschluss ihres Gutachters wegen Befangenheit durch das Landgericht Mannheim nicht hinnehmen. In dem seit 6. September laufenden Prozess gegen Kachelmann wegen Vergewaltigung ging am Montag die Auseinandersetzung um den Rechtsmediziner Bernd Brinkmann weiter. Nach dessen Gutachten soll sich das angebliche Opfer die Blutergüsse an den Oberschenkeln und die Rötung am Hals selbst zugefügt haben.

Die Verteidigung verzichtete zwar auf einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Anwalt Reinhard Birkenstock forderte die Strafkammer jedoch auf, die Entscheidung über die Befangenheit des Gutachters zurückzunehmen und diesen erneut zu laden. Es gebe "keinerlei Anlass, an der Unbefangenheit Brinkmanns zu zweifeln", so der Verteidiger. Die Strafkammer habe dessen Stellungnahme entweder nicht sorgfältig genug gelesen oder "mangelndes Verständnis vom Beruf des Rechtsmediziners", kritisierte Birkenstock in seiner fast einstündigen Erklärung. Bei dem emeritierten Professor aus Münster handele es sich um einen international hoch angesehenen Wissenschaftler. Die 5. Große Strafkammer will über die sogenannte Gegenvorstellung der Verteidigung am Mittwoch (13. Oktober) entscheiden.

Kachelmann wird vorgeworfen, seine langjährige Freundin am 9. Februar 2010 in ihrer Wohnung in Schwetzingen mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Tat und wirft der Exfreundin falsche Anschuldigungen aus Rache vor.

In der vergangenen Woche hatte der Vorsitzende Richter Michael Seidling überraschend verkündet, der Rechtsmediziner Brinkmann werde wegen Besorgnis der Befangenheit nicht als Gutachter zugelassen. Damit gab die Kammer einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Seidling erklärte, Brinkmann sei nicht der Frage nachgegangen, ob die im Internet gefundenen Fotos von blauen Flecken an den Oberschenkeln Teil der sexuellen Praktiken waren und die Freundin die Aufnahmen für Kachelmann machte. Deshalb sah die Strafkammer die Befürchtung der Staatsanwaltschaft als berechtigt an, der Gutachter sei nicht unparteiisch. Die Möglichkeit der Selbstverletzung soll jedoch in jedem Fall im Prozess erörtert werden. Die Strafkammer will Brinkmann als sachverständigen Zeugen vernehmen.

Am Montag sagte eine frühere Freundin Kachelmanns als Zeugin aus. Zum Schutz des Intimlebens der 33-Jährigen aus Hamburg wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Frau hatte vor Beginn des Prozesses in der Illustrierten "Bunte" ausführlich über ihre Beziehung zu Kachelmann berichtet. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte während des Prozesses klargestellt, dass sie sämtliche Ex-Freundinnen Kachelmanns, die als Zeuginnen geladen werden, vor Erscheinen von Presseberichten vernommen hatte. Am Montag waren drei Ex-Freundinnen des Angeklagten als Zeuginnen geladen. Der ursprünglich bis 27. Oktober terminierte Prozess soll nunmehr bis zum 21. Dezember dauern.

dpa

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