Juristische Schaumschlacht in Wuppertal

Weil auf seinem Cappuccino aus der Maschine nur ein armseliges Schäumchen dümpelte, wollte ein Solinger sein Geld zurück. In erster Instanz hat er verloren - jetzt zieht er in Berufung.
dpa |
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Wuppertal - Über die Güte von Milchschaum streiten sich heute Juristen am Landgericht Wuppertal. Ein Solinger hat die Schaumschlägerei angezettelt: Weil auf seinem Cappuccino statt festem Schaum nur ein armseliges Schäumchen dümpelte, will er die 849 Euro für seinen Kaffeevollautomaten zurück.

Das Amtsgericht bestellte einen Sachverständigen, der dem Kläger beipflichtete: Der Cappuccino aus der Maschine sei mit solchem Milchschaum mangelhaft und weit von einem echten Cappuccino entfernt.

Trotzdem verlor der Solinger die erste Instanz (Az.: 13 C 447/11). Da kein anderer Automat in dem Preissegment besser sei, bekomme der Kunde nun einmal die Qualität, die er für das Geld erwarten könne, argumentierte das Gericht.

Mit der Schlappe und miesem Automaten-Cappuccino mag sich der Solinger nicht abfinden und ist in die Berufung gezogen.

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