Jetzt gibt's Entlastung: Was man zur Dezember-Soforthilfe wissen muss
Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Bund. Doch wie funktioniert das? Müssen Verbraucher etwas unternehmen, um von der Soforthilfe zu profitieren? Ein Überblick:
Wer bekommt die Soforthilfe?
"Alle Verbraucher, die einen eigenen Gasanschluss haben", sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW der AZ. Sprich: Eigentümer mit Gaszentralheizung oder Mieter mit Gasetagenheizung. "Sie bekommen die Soforthilfe nun unmittelbar im Dezember", so Everding.
Die Maßnahme soll vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden entlasten.
Anspruch haben aber auch Kitas, Jugendhilfe, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
Was müssen Verbraucher tun, um die Soforthilfe zu bekommen?
Die Entlastungen für Gas und Wärme sollen automatisch beim Kunden landen. Die Versorger errechneten die Entlastungen nach den gesetzlichen Vorgaben und gäben sie an ihre Kunden weiter, heißt es beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Wenn Verbraucher ihrem Gaslieferanten etwa eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen sie nichts weiter tun. Laut Energie-Branchenverband BDEW können die Versorgungsunternehmen dann auf den Einzug verzichten oder den Betrag zurücküberweisen. Wer das Geld monatlich überweist, kann darauf im Dezember verzichten. Wer es trotzdem macht, erhält die Entlastung über die Jahresabrechnung. Gleiches gilt für Daueraufträge.
Nicht bei allen Energieversorgern werde die Umstellung von Einzügen oder Daueraufträgen so schnell gelingen – dann dürften sich die Kunden "nicht erschrecken oder etwas Böses ahnen", so Sieverding. "Das Geld wird später zurückerstattet."
Soforthilfe: Was gilt für Mieter?
Beim Mieter kommt die Entlastung erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an. "Also irgendwann im nächsten Jahr, spätestens Ende Dezember 2023", so Sieverding.
Die Ausnahme: Für Mieter, deren Nebenkostenvorauszahlung bereits in den letzten neun Monaten erhöht wurde, sowie für Mieter, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, gelten andere Regeln: Sie können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten oder sie bekommen diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt. Ein Beispiel: "Wenn ein Mieter vorher 50 Euro pro Monat fürs Heizen bezahlt hat, dann im Juni eine Erhöhung auf 100 Euro bekommen hat, kann er sich jetzt im Dezember von seinem Vermieter die 50 Euro unmittelbar zurückerstatten lassen", erklärt Sieverding.
Ist mit der Übernahme des Dezember-Abschlags alles erledigt?
Nein, denn wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt. Die Entlastung entspreche dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 angenommen hatte. Zudem werde ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.
Und bei Wärmekunden?
Dort soll es keine genauere Abrechnung geben - wegen anderer Vertragsstrukturen als bei Erdgas. Hier soll es bei der pauschalen Zahlung bleiben.
Wer geht leer aus?
Nutzer von Ölheizungen, Flüssiggas oder holzbetriebenen Heizungen bekommen den Dezember-Abschlag nicht erstattet.
Die Gründe? Wahrscheinlich habe die Bundesregierung vorrangig versucht, die Gasmangellage zu vermeiden und die Härtefälle abzufedern, meint Sieverding zur AZ. Mit der Härtefallregelung, die derzeit diskutiert und aufgesetzt werde, könnte aber einzelnen Kundengruppen noch mehr geholfen werden.
Wie kommen die Energieversorger an ihr Geld?
Die Versorger haben die notwendigen Finanzmittel im November beantragt. Die Auszahlung übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Zahlungen sollten am gestrigen 1. Dezember 2022 beginnen. Bei der KfW sind rund 60 Beschäftigte mit den Zahlungen befasst.
Rund 1500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorger können einen Anspruch geltend machen. Insgesamt kostet die Soforthilfe einen höheren einstelligen Milliardenbetrag, bezahlt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Was hat die Soforthilfe mit der Gas- und Wärmepreisbremse zu tun?
Sie soll den Zeitraum bis zur Einführung der Gaspreisbremse überbrücken. Diese Gaspreisbremse soll dann ab März gelten - rückwirkend auch für Januar und Februar. Für einen Großteil des bisherigen Verbrauchs wird ein Preisdeckel gelten. Das soll für den übrigen Verbrauch einen Anreiz zum Energiesparen geben. Auch für Strom ist eine Deckelung geplant.
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