Jeanettes Klingelton landet vor Gericht

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs schwächt Musiker: Sie müssen dulden, dass ihre Songs als Klingeltöne im Handy landen.
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KARLSRUHE - Ein Urteil des Bundesgerichtshofs schwächt Musiker: Sie müssen dulden, dass ihre Songs als Klingeltöne im Handy landen.

Frohe Botschaft für die Produzenten von Klingeltönen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Musikindustrie die Verarbeitung von Popsongs zu Handyklingeltönen deutlich erleichtert. Dafür ist keine besondere Genehmigung des Komponisten erforderlich – es genügt eine Lizenz der Verwertungsgesellschaft Gema.

Dies gilt aber nur für neuere Berechtigungsverträge zwischen Künstlern und Gema, und zwar in den Fassungen vom Jahr 2002 an. In älteren Verträgen war die Berechtigung, die Stücke zu Klingeltönen zu verarbeiten, noch nicht enthalten. In dem Fall ging es um eine Klage des Komponisten Frank Kretschmer, der sich gegen die Klingeltonversion seines – von Jeanette Biedermann gesungenen – Stücks „Rock My Life“ zur Wehr setzt. Kretschmer und sein Musikverlag waren der Meinung, mit seinem Gema-Vertrag habe er der Verwertungsgesellschaft nicht das Recht übertragen, für seinen Song Lizenzen zur Herstellung von Klingeltönen zu erteilen. Der BGH gab Kretschmer recht – allerdings nur, weil er noch einen alten Gema-Vertrag in der Fassung von 1996 oder davor abgeschlossen hatte.

Die 2002, 2005 und 2007 beschlossenen Neufassungen der Verträge erlauben der Gema, Lizenzen für Klingeltöne zu vergeben, und zwar ohne zusätzliche Erlaubnis des Komponisten. Juliane Walther, Sprecherin des Klingelton-Anbieters Jamba, freut sich: „Wir können Klingeltöne nun mit deutlichen geringerem administrativem Aufwand auf den Markt bringen.“ Die Lizensierung werde erleichtert. Außerdem sei das Urteil ein wichtiger Schritt in Bezug auf die jahrelange Rechtsunsicherheit.

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