Jahreswechsel: Was sich 2016 alles ändert

Neues Jahr, neue Regelungen: Der Jahreswechsel bedeutet für viele mehr Geld, für einige höhere Steuern und für alle den Abschied von Bankleitzahl und Kontonummer. Welche weiteren Neuerungen nach Silvester auf die Verbraucher zukommen.
von  Tobias Wolf
Ab dem 1.1.2016 ändert sich Einiges.
Ab dem 1.1.2016 ändert sich Einiges. © dpa

München - Mit frischem Schwung ins neue Jahr: Neben einer Reihe von guten Vorsätzen kündigen sich zum Jahreswechsel immer auch viele Neuerungen an. Die AZ hat zusammen mit der Verbraucherzentrale die wichtigsten zusammengefasst:

Gesundheit und Pflege

Krankenkassenbeiträge: Eine schlechte Nachricht vorweg: Krankenversicherte müssen ab 2016 tiefer in die Tasche greifen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der allein von den Arbeitnehmern zu bezahlen ist, steigt auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag im Schnitt auf 15,7 Prozent.

Die AOK Bayern hat bereits angekündigt, ihren Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte auf dann 15,7 Prozent anzuheben. Genauso wie die Techniker Krankenkasse. Sie erhöht den Beitrag ebenfalls um 0,2 Punkte auf 15,6 Prozent. Weitere Kassen wie BKK, DAK oder die Barmer GEK werden wohl folgen. Die Entscheidungen sollen noch im Dezember fallen.

Freibeträge bei Rezepten: Auf eine schlechte, folgt eine gute Nachricht: Nach dem Jahreswechsel schonen höhere Freibeträge bei den üblichen Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen den Geldbeutel. Statt bisher nur 5103 Euro können künftig 5229 Euro von den jährlichen Bruttoeinnahmen für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner abgezogen werden. Gleichzeitig steigt auch der Freibetrag für Kinder. Dieser wird von 7152 Euro auf 7248 Euro für jedes Kind angehoben.

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Arzttermine und Diagnosen: Eine gute Nachricht für alle Patienten: Bei bestimmten Eingriffen haben diese ab dem 1. Januar 2016 ein Recht auf eine Zweitmeinung eines unabhängigen Arztes. Der gesetzliche Anspruch soll vor allen Dingen Krankheitsbilder umfassen, bei denen die Gefahr einer unnötigen Operation besteht. Welche das konkret sind, das wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) noch festgelegt.

Zusätzlich haben gesetzlich Krankenversicherte künftig einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Facharzt. Dafür werden Termin-Servicestellen eingerichtet. Wer sich dort meldet, soll binnen einer Woche einen Termin beim Röntgenfacharzt, Orthopäden oder Neurologen erhalten. Die Wartezeit darauf darf vier Wochen nicht überschreiten.

Krankschreibungen: Hier hat die Zettelwirtschaft für Arbeitnehmer ein Ende. Ab dem 1. Januar 2016 gibt es für gesetzlich Krankenversicherte statt zwei nur noch ein Formular. Bislang haben Ärzte für den Bezug von Krankengeld sowohl den Auszahlschein für die Krankenkasse als auch die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber ausgestellt. Künftig wird es nur noch ein AU-Formular geben.

Pflegegesetz: Zu Jahresbeginn tritt der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Die Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige werden sich jedoch erst ab 2017 auswirken. Denn erst dann wird von drei auf fünf Pflegestufen umgestellt. Immerhin können Pflegebedürftige und Angehörige bereits 2016 auf eine bessere Beratung hoffen. Denn dann sollen Kassen feste Ansprechpartner benennen, die helfen, den Antrag auf Pflege zu stellen.

Geld und Steuern

Lohnsteuer-Freibeträge: Steuerpflichtige mussten Freibeträge für den Lohnsteuerabzug bisher jedes Jahr neu beantragen. Das ist bald nicht mehr nötig, denn ab 2016 gelten Freibeträge zwei Jahre lang. Wer also einen Freibetrag ab dem 1. Januar eingetragen hat, kann davon bis Ende 2017 profitieren.

Altersvorsorge: Diese mindert künftig stärker die Steuer. Der Fiskus erkennt bisher 80 Prozent der Aufwendungen an – ab 2016 sind es bis zu 82 Prozent. Das bedeutet: Steuerpflichtige können dann bis zu 18 669 Euro steuerlich geltend machen. Bei Ehepaaren werden Aufwendungen in einer Höhe von bis zu 37 338 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt.

Renten: Ab Juli 2016 steigt das Altersgeld voraussichtlich um 4,3 Prozent (West) bzw. 5 Prozent (Ost). Allerdings verändert sich ab 2016 auch die Rentenbesteuerung – und das nicht zum Positiven für die Ruheständler. Denn der steuerpflichtige Anteil steigt für Neurentner von 70 auf 72 Prozent. Damit sind für sie nur noch 28 Prozent der Rente steuerfrei.

Arbeit im Alter: Mit Rentenbeiträgen die eigene Rente erhöhen

Zudem soll die Flexi-Rente kommen. Die Bundesregierung will damit einen fließenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Für Arbeitnehmer soll es sich dann stärker als bisher auszahlen, wenn sie über die Altersgrenze von derzeit 65 Jahren und vier Monaten hinaus einem Job nachgehen. Das heißt konkret: Künftig sollen sie Beiträge in die Rentenversicherung zahlen können, die ihre Rente erhöhen. Bislang zahlen Arbeitgeber, die einen Rentner beschäftigen, ihren Anteil in die Rentenkasse, ohne dass dies die Rente des Beschäftigten erhöht.

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Grundfreibetrag: Dieser steigt ab dem 1. Januar um 180 Euro. Dann müssen Ledige erst Einkommen von mehr als 8652 Euro versteuern. Ehepaare müssen erst Einkommensteuer zahlen, wenn sie mehr als 17 304 Euro verdienen. Erhöht wird auch der Kinderfreibetrag – um 48 Euro von 2256 auf 2304 Euro.

Kindergeld: Auch das steigt im kommenden Jahr um zwei Euro. Künftig gibt es für das erste und zweite Kind 190 Euro, für das dritte 196 und für jedes weitere 221 Euro pro Monat. Zudem wird der Kinderzuschlag erhöht. Diesen können Geringverdiener, die zwar ihren eigenen Bedarf aber nicht den ihrer Kinder decken können, beantragen. Ab Juli 2016 gibt’s dann 160 statt 140 Euro.

Wer Kindergeld beziehen will, muss ab 2016 aber eindeutig identifizierbar sein – die Familienkassen brauchen dafür die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindergeldbeziehers sowie der Kinder. Das gilt unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Falls die Angaben nicht vorliegen, werden Eltern im Laufe des Jahres angeschrieben.

Freistellungsaufträge: Auch die Banken brauchen ab dem 1. Januar die Steuer-ID ihrer Kunden. Denn andernfalls verlieren Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit. Fehlen die Angaben, müssen Kunden aber keinen neuen Antrag stellen. Es reicht, wenn sie der Bank ihre Steuer-ID nennen. Bei Gemeinschaftskonten gilt: Die Nummer müssen beide Ehe- beziehungsweise Lebenspartnern mitteilen.

Überweisungen: Kontonummer und Bankleitzahl haben bald endgültig ausgedient. Privatpersonen müssen ab 1. Februar die IBAN (International Bank Account Number) verwenden. Indirekt bleiben die Bankleitzahl und die Kontonummer den Kunden aber erhalten – als Teil der 22-stelligen IBAN-Nummer folgen die Angaben nach der Länderkennung „DE“ und einer zweistelligen Prüfnummer.

Hartz IV und Leistungen für Asylbewerber: Sowohl Langzeitarbeitslose als auch Asylsuchende erhalten 2016 mehr Geld. Bei den Hartz-IV-Beziehern beträgt die Erhöhung monatlich zwischen drei und fünf Euro. Ein Alleinstehender bekommt künftig monatlich 404 Euro (plus 5 Euro). Bei Paaren steigt der Satz um vier Euro auf 364 Euro je Partner. Für Kinder bis sechs Jahre gibt’s drei Euro mehr und somit 237 Euro im Monat. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren sind 270 Euro (ebenfalls plus 3 Euro) vorgesehen und für Jugendliche bis 18 Jahren 306 Euro (plus 4 Euro).

Im ähnlichen Maße steigen auch die Leistungen für Asylbewerber. Ein alleinstehender Flüchtling beispielsweise bekommt ab dem neuen Jahr 364 statt wie bisher 359 Euro.

Wohngeld: Auch Haushalte mit geringem Einkommen dürfen sich über mehr finanzielle Unterstützung freuen. Im Zuge der Reform des Wohngeldrechts steigt dieses zum Beispiel für einen Zwei-Personen-Haushalt von bisher durchschnittlich 112 Euro auf 186 Euro monatlich. l Bafög: Für Schüler und Studenten gibt’s ebenfalls mehr Geld. Mit Beginn des Schuljahres 2016 bzw. ab dem Wintersemester 2016/2017 werden die Bafög-Sätze um 7 Prozent angehoben. Studenten mit eigener Wohnung erhalten dann bis zu 735 Euro im Monat (bislang 670 Euro). Wer noch bei den Eltern wohnt, bekommt maximal 537 statt 495 Euro. Mehr Unterstützung gibt’s auch für Handwerker, die ihren Meister machen wollen. Das Meister-Bafög wird ab dem 1. August erhöht. Die Höchstbeträge steigen dann für Alleinstehende von 697 auf 760 Euro im Monat. Für Verheiratete mit einem Kind sind’s künftig 1238 statt 1222 Euro.

Künftig hat jeder das Recht auf ein Girokonto

Girokonto: Darauf soll jeder Verbraucher bis spätestens zum 18. September 2016 ein Recht haben. Mit dem Konto soll der Kunde Barein- und -auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen tätigen können. Auch Online-Banking ist möglich. Allerdings darf das Konto meist nicht überzogen werden.

TV, Internet, Briefe

Fernsehen: Bislang gucken Verbraucher, die Fernsehen über Antenne empfangen, in Sachen HD-Qualität in die Röhre. Das soll sich ab 2016 schrittweise ändern. Die TV-Anstalten versprechen mit dem neuen Standard DVB-T2 bessere Fernsehbilder und mehr Programme. Erste HD-Ausstrahlungen sollen im Mai starten. Im Juni sollen dann die Spiele der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich in einigen Regionen bereits in gestochen scharfer HD-Qualität gesendet werden.

Der Haken an der Sache: Die Privatsender werden ihre DVB-T-2-Ausstrahlungen wohl verschlüsseln und für die Freischaltung Geld verlangen.

Deutsche Bahn: Sie will im Laufe des kommenden Jahres auch den Fahrgästen der 2. Klasse in den ICE-Zügen kostenloses WLAN anbieten. Bisher gibt’s das nur für Reisende der 1. Klasse.

Telefonieren im EU-Ausland: Wer kennt das nicht? Man kommt aus dem Urlaub zurück und blickt schockiert auf die Mobilfunkrechnung. Künftig wird diese niedriger ausfallen. Wie schon im Vorjahr wird das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland billiger. Telefonieren im Ausland wird billiger – und das Briefporto teurer

Bislang gelten die Obergrenzen von 19 Cent für abgehende Anrufe, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). Diese werden ab dem 30. April durch Höchstaufschläge auf den jeweils eigenen Tarif abgelöst. Dann dürfen Telefonate aus dem EU-Ausland nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS zwei Cent und jedes Megabyte Datenvolumen fünf Cent (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).

Fröhlicher Ausblick: Ab dem 15. Juni 2017 soll innerhalb der EU sogar derselbe Tarif wie zu Hause gelten.

Briefe und Pakete: Jetzt wird’s wieder teurer: Ab dem 1. Januar 2016 kostet der Versand eines Standardbriefs (bis 20 Gramm) 70 statt bisher 62 Cent. Ebenfalls mehr verlangt die Deutsche Post künftig für Standardbriefe und Postkarten ins Ausland. Diese werden dann 80 statt 90 Cent kosten. Mit 3,55 statt 3,45 Euro wird auch der Versand eines Großbriefs (bis 500 Gramm) ins Ausland teurer.

Angehoben werden auch die Aufschlagspreise für Einschreiben, nämlich von 1,80 auf 2,15 Euro (Inland) bzw. von 2,15 auf 2,50 Euro (Ausland), sowie für den Versand von Wertvollem. Wer ab dem neuen Jahr bis zu 100 Euro Bargeld oder bis zu 500 Sachwert verschicken möchte, muss dafür einen Aufpreis von 4,30 statt wie bisher 3,95 Euro zahlen.

Einkaufen

Produktverpackungen: Diese Neuerung kommt zwar erst zum Jahresende, aber ab Dezember 2016 müssen Lebensmittelhersteller über die Nährwerte ihrer Produkte informieren. Das gilt auch für Lebensmittel, die übers Internet verkauft werden.

Elektroschrott: Verbraucher sind verpflichtet, alte Elektrogeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Bislang konnte dies bei den kommunalen Sammelstellen getan werden. Ab dem 24. Juli 2016 müssen auch große Geschäfte ausgediente Smartphones, Fernseher oder Mikrowellen zurücknehmen. Tobias Wolf

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