Jäger wegen Todesschuss auf Wolf vor Gericht

Weil er im Westerwald einen Wolf erschossen hat, muss sich ein Jäger vor dem Amtsgericht Montabaur in Rheinland-Pfalz verantworten.
dpa |
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Montabaur - Zum Prozessauftakt am Freitag gab der 72-Jährige aus dem Raum Köln die Schüsse zwar zu. Er habe das Tier jedoch für einen Schäferhund gehalten, der zwei Rehe verfolgt habe. Die Staatsanwaltschaft lastet dem Jäger an, dass er trotz schlechter Sicht und ohne genaue Kenntnis des Reviers abgedrückt habe.

Der Abschuss des Wolfes im Westerwaldkreis im April hatte für Empörung vor allem unter Tierschützern gesorgt. Im Juli hatte das Gericht auf Antrag der Koblenzer Staatsanwaltschaft bereits einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- sowie das Naturschutzgesetz erlassen und gegen den Jäger eine Geldstrafe von 2500 Euro verhängt. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Das Forschungsinstitut Senckenberg hatte nach einer Analyse einer Gewebeprobe erklärt, das Tier sei ein Wolf gewesen.

Bei dem toten Wolf handelt es sich vermutlich um ein Tier, das erst im Februar im Kreis Neuwied entdeckt worden war. Das wiederum war die erste mit Bildern belegte Sichtung eines wilden Wolfes seit mehr als 100 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz. In anderen Bundesländern gibt es mehr Wölfe.

Das Urteil des Amtsgerichts soll frühestens im Januar fallen.

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