Iran verurteilt drei Demonstranten zum Tode

Sie haben es gewagt, gegen die umstrittene Wiederwahl des iranischen Staatschefs Ahmadinedschad zu demonstrieren. Dafür sollen drei Oppositionelle nun mit ihrem Leben bezahlen. Dagegen protestieren nicht nur Menschenrechtler.
von  Abendzeitung
Todesstrafe für einige der Demonstranten, die vor wenigen Monaten protestierend durch Teheran zogen.
Todesstrafe für einige der Demonstranten, die vor wenigen Monaten protestierend durch Teheran zogen. © dpa

Sie haben es gewagt, gegen die umstrittene Wiederwahl des iranischen Staatschefs Mahmud Ahmadinedschad zu demonstrieren. Dafür sollen drei Oppositionelle nun mit ihrem Leben bezahlen. Dagegen protestieren nicht nur Menschenrechtler.

Im Iran sind nach den Protesten gegen die umstrittene Präsidentenwahl drei Regimegegner zum Tode verurteilt worden. Das berichtete am Samstag die iranische Nachrichtenagentur ISNA unter Berufung auf einen Justizsprecher. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International äußerte die Befürchtung, dass es im Iran eine Welle von Todesurteilen nach den Massenprotesten in der Folge der Wiederwahl von Präsident Mahmud Ahmadinedschad im Juni geben könnte. Mehr als 4000 Demonstranten waren festgenommen worden, rund 100 sind noch in Haft und stehen vor Gericht.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation hatte Teherans Revolutionsgericht am Donnerstag einen ersten von den mehr als 100 angeklagten Regimegegnern zum Tode verurteilt. Der 37-jährige Mohammad-Reza Ali-Zamani, ein Monarchist und Mitglied einer exiliranischen Oppositionsgruppe, habe laut Urteil in «Feindschaft gegen Gott» die Ziele terroristischer Vereinigungen unterstützt.

Ohne jegliche Rechtfertigung

Das Auswärtige Amt in Berlin erklärte, das Urteil gegen Ali-Zamani sei «ohne Rechtfertigung» und müsse «umgehend aufgehoben» werden. «Der Iran bleibt aufgefordert, die internationalen Verpflichtungen zum Schutz der zivilen und politischen Rechte seiner Bürger einzuhalten», erklärte das Außenministerium. Amnesty forderte, die Strafe gegen den Oppositionellen nicht zu vollstrecken. Wie ISNA berichtete, sind alle drei Todesurteile noch nicht rechtskräftig, die Verteidiger könnten Rechtsmittel dagegen einlegen. Zwei der drei verurteilten Dissidenten hätten zu einer Gruppe gehört, die die Monarchie wiederherstellen wolle, der dritte zur Rebellengruppe der Volksmudschaheddin. Nach der Präsidentenwahl im Juni hatten hunderttausende Regimekritiker trotz Verbots wiederholt demonstriert. Die bei der Präsidentenwahl unterlegenen Kandidaten warfen der Regierung Wahlfälschung vor. Bei Tumulten zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften wurden mindestens 25 Menschen getötet und 1000 festgenommen. (dpa)

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