In den Bergen drohen wieder Lawinen: Es wird Tote geben
Auch am Wochenende wird in den Alpen große Lawinengefahr herrschen. Leichtsinn ist oft die Ursache der tödlichen Unfälle. Warum die Behörden so machtlos sind
MÜNCHEN An vielen Hängen in den Alpen türmen sich die Triebschneemassen. Ab heute soll es einen teils kräftigen Neuschneezuwachs geben. Trotzdem wird es am Wochenende wieder irgendwo in den Bergen Alarm geben. Dann werden sich Dutzende von Helfern auf den beschwerlichen Weg machen, an einem unter einer Lawine begrabenen Hang Verschüttete zu bergen. Am besten lebendig. Oft aber auch tot. Doch was lässt sich gegen die Unvernunft der Tourengeher tun, die trotz eindringlichen Warnungen immer wieder ihr eigenes Leben und das anderer gefährden?
Italien droht mit harten Strafen Allein in Italien starben am vergangenen Wochenende acht Menschen den weißen Tod. Dort werden jetzt drastische Maßnahmen erwogen. Eine Eilverordnung zum Katastrophenschutz sieht vor, dass Wintersportler, die Lawinen auslösen, künftig mit Haftstrafen belegt werden können. Unvorsichtigen, die sich trotz Warnung außerhalb der erlaubten Pisten begäben oder gefährliche Exkursionen unternähmen, sollen in Zukunft bis zu 5000 Euro Geldbuße drohen.
Die Regierung reagiert damit auf den wiederholten Appell des italienischen Zivilschutzes. Zu viele Menschen würden dem verantwortungslosen Verhalten von Bergsteigern und Skifahrern zum Opfer fallen, hatte Zivilschutzchef Guido Bertolaso erst vor kurzem wieder kritisiert.
Sind solche drakonischen Konsequenzen auch in Bayern denkbar? Nein, sagt Bernhard Zenke, Leiter der Bayerischen Lawinenwarnzentrale. In Bayern gilt das freie Betretungsrecht für die Natur, das keine Sanktionen wie in Italien erlaubt. Zenke zur AZ: „Es gibt lediglich eine moralische Verpflichtung, die Erwartung, dass die Skifahrer eigenverantwortlich handeln. Betretungsverbote kann es also bei uns nicht geben – auch nicht für Hänge, die extrem lawinengefährdet sind. Auch, so sagt Zenke, dass solche Verbote nicht praktikabel wären: „Das wäre doch gar nicht zu überwachen.“
Welche Maßnahmen sind in Bayern möglich? Gesperrt werden können in Bayern – sehr ähnliche Regelungen gelten übrigens in Österreich – nur öffentliche Pisten, zu denen auch offizielle Tiefschneeabfahrten zählen.
Dies geschieht bei Lawinengefahr durch gelbschwarze Absperrungs-Bänder. Besonders grelle Warntafeln weisen zusätzlich auf die Lawinengefahr hin. Missachten Skifahrer die Absperrung, drohen Bußgelder.
Wie kann man Skifahrer von leichtsinnigen Touren abhalten? Zenke: „Da können wir nur auf Aufklärung setzen. Immer wieder auf die Gefahren hinweisen - das ist auch eine Aufgabe der Medien. Trotzdem werden wir auch mit der besten Informationspolitik nicht alle erreichen.“
Stimmt der subjektive Eindruck, dass die Zahl der Lawinentoten in den letzten Jahren angestiegen ist? Das lässt sich statistisch nicht belegen. Relativ ist die Zahl der Lawinenabgänge aber sogar zurückgegangen, weil die Zahl der Tourengänger in jüngster Zeit gewaltig angestiegen ist.
Michael Heinrich
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