Impfgegnerin scheitert vor dem BGH

Streiten getrennte Eltern darüber, ob ihr Kind geimpft werden soll oder nicht, kann der Familienrichter dem Befürworter zur Durchsetzung verhelfen.
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Ein Elternteil ist dazu befugt sein Kind impfen zu lassen, auch wenn der Andere dagegen ist.
dpa Ein Elternteil ist dazu befugt sein Kind impfen zu lassen, auch wenn der Andere dagegen ist.

Karlsruhe - Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss klar. Die Entscheidung über den Impfschutz habe für das Kind erhebliche Bedeutung, heißt es zur Begründung. In dem Fall aus Thüringen können sich die Eltern eines knapp fünfjährigen Mädchens nicht einig werden. Die Mutter, bei der das Kind lebt, hat Angst vor Impfschäden und traut den Ärzten und der Pharmaindustrie nicht über den Weg. Der Vater will, dass seine Tochter alle offiziell empfohlenen Impfungen bekommt.

Die obersten Zivilrichter hatten zu klären, ob Impfungen zu den alltäglichen Angelegenheiten gehören oder von erheblicher Bedeutung sind. In Alltagsfragen wie über die richtige Ernährung oder die tägliche Zeit vor dem Fernseher kann der Elternteil allein entscheiden, bei dem das Kind lebt. Bei bedeutsamen Entscheidungen braucht es Einigkeit. Können sich die Eltern nicht verständigen, bestimmen die Gerichte, wessen Position im Sinne des Kindes ist.

Hier hatte das Oberlandesgericht in Jena den Vater berechtigt, über insgesamt neun Impfungen zu entscheiden - zu Recht, wie nun feststeht. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission seien vom BGH als medizinischer Standard anerkannt. Der Vater sei deshalb besser geeignet, die Entscheidung zu treffen. (Az. XII ZB 157/16)

Lesen Sie hier: Deutscher Ärztetag formuliert Forderungen an die Politik

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