Im Prozess um Gruppenvergewaltigung sagt jetzt das Opfer aus

Nach der Gruppenvergewaltigung in Freiburg sagt vor Gericht das Opfer aus. Die 18-Jährige erzählt demnach unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Tatabend und beantwortet Fragen. Sie wirkt dabei «sehr angespannt, zugleich aber sehr gefasst», sagt der Staatsanwalt.
dpa |
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Angeklagte sitzen vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal in Freiburg.
Patrick Seeger/dpa Angeklagte sitzen vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal in Freiburg.

Freiburg - Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg hat das Opfer des Verbrechens vor Gericht ausgesagt. Für die Vernehmung der Frau am Mittwoch vor dem Freiburger Landgericht wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Zudem wurden die Aussagen auf Antrag der Anwältin der 18-Jährigen per Videotechnik in den Gerichtssaal übertragen. Die junge Frau habe im Wesentlichen die Vorwürfe der Anklage gegen die Männer bestätigt, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp am Rande der Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe "sehr angespannt, zugleich aber sehr gefasst" gewirkt.

Die Fragen des Gerichts habe sie "reflektiert und ohne jeden Belastungseifer" beantwortet. Zudem habe sie vom Tatabend erzählt. "Sie war bemüht, Fragen vollständig zu beantworten." Überraschungen habe es keine gegeben, sagte der Staatsanwalt. Die Inhalte stimmten mit der Anklage weitgehend überein.

Angeklagt in dem Strafprozess sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben. Sie bestreiten dies.

Nach Angaben ihrer Verteidiger habe die Frau Sex verlangt, Gewalt habe es keine gegeben. Zudem habe die 18-Jährige vor der Tat Drogen genommen und könne sich so gut wie nicht erinnern. Sie war laut Anklage nach der Einnahme einer Ecstasy-Tablette hilf- und wehrlos.

Das Gericht hatte am Morgen eine nichtöffentliche Vernehmung der Frau angeordnet. Als Grund nannte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Der jungen Frau solle ein Aufeinandertreffen mit den elf Angeklagten erspart werden. Es drohten sonst laut einem psychiatrischen Gutachter seelische Folgeschäden. Die Frau wurde daher "von einem anderen Ort" per Video zugeschaltet.

Diese Vorgehen mache Sinn, sagte der Staatsanwalt. Dennoch sei es eine belastende Situation. "Eine entspannte Vernehmungssituation kann es bei diesem Tatvorwurf und den damit verbundenen sexuellen Details, die zur Sprache kommen, naturgemäß nicht geben", sagte er.

Die 18-Jährige ist Nebenklägerin in dem Prozess, der Ende Juni in Freiburg begonnen hat. Vertreten wird sie vor Gericht von einer Anwältin. Öffentlich äußern wollte sich diese am Mittwoch auf Nachfrage nicht. Sie hatte im bisherigen Prozessverlauf mitgeteilt, ihre Mandantin leide bis heute unter der Tat. Betreut wurde die 18-Jährige nach Justizangaben als Zeugin vor Gericht von der Vertreterin einer Opferschutzorganisation.

Der Prozess wird fortgesetzt. Am nächsten Montag (29. Juli) sollen laut dem Gericht als Zeugen vier Besucher der Disco und eines benachbarten Clubs gehört werden. Es sind Verhandlungstage bis Ende Dezember geplant. Einen Termin für mögliche Urteile gibt es Gerichtsangaben zufolge noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

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